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worden. Mit schreckenerregenden Titelbildern ausgestattete, unwahrscheinliche Detektiv- und Räubergeschichten werden von gewissenlosen Geschäftsleuten in Tausenden von Heften für billigen Preis unter der Jugend verbreitet und wirken geradezu vergiftend auf Geist und Gemüt der jugendlichen Leser. Der Sinn für ernste, pflichttreue Arbeit geht bei ihnen ver- loren, die Unzufriedenheit mit der sie umgebenden Wirklichkeit erzeugt Trotz und Ungehorsam, wenn nicht noch schlimmere Gedanken in ihrem überreizten Sinn wach werden. Ebenso nachteilig wirken, namentlich auf die älteren Schüler, unsittliche Bücher und Bilder. Wir machen die Eltern auf die grossen Gefahren, die der gesunden Entwicklung unserer lugend durch die Schund- und Schmutzliteratur drohen, aufmerksam und bitten sie, durch sorgfältige Ueberwachung der Geldausgaben und der Lektüre ihrer Kinder die Schule in ihrem Kampf gegen die verderblichen Wirkungen eines skrupellosen, gemeinen Erwerbsinnes zu unterstützen.
Ausserdem richten wir an die Eltern die ergebene Bitte, sich in allen Angelegenheiten der Schule, in denen ihnen eine Aufklärung wünschenswert erscheint, vertrauensvoll an uns zu wenden. Der unterzeichnete Direktor weiss sich mit allen seinen Amtsgenossen in der Ueberzeugung einig, dass offene Aussprache zwischen Eltern und Lehrern für die Schüler nur von Vorteil sein kann. Doch nötigt uns die Erfahrung, darauf hinzuweisen, dass während ihrer Unterrichtszeit die Lehrer nicht zu sprechen sind. Wir empfehlen daher zur Ver- meidung von Fehlgüngen eintretenden Falles durch die Schüler vorher mündlich anfragen zu lassen, zu welcher Zeit Besuch empfangen werden kann. Der Direktor ist zwischen 10 und 12 Uhr vormittags an den Wochentagen in seinem Amtszimmer zu sprechen.
Das Schulgeld beträgt für die Klassen VI Ilb 130 M, für die Klassen lla-la 150 M jährlich Jüngere Brüder von Schülern unserer Anstalt, mögen sie diese selbst oder irgend eine andere höhere Lehranstalt(Gymnasium, Realgymnasium, Oberrealschule, Realschule) des Grossherzogtums Hessen oder die mit einer solchen organisch verbundene Vorschule besuchen,
geniessen folgende Ermässigungen: Der erste zahlt zwei Drittel, alle folgenden zahlen die Hälfte des Schulgeldes.
l. Bekanntmachungen.
Anmeldungen zum Eintritt in das Neue Gymnasium werden Samstag, den 22. April I. Is., vormittags von 9— 12 Uhr entgegengenommen..
Die aufzunehmenden Schüler haben einen amtlichen Geburtsschein mit unterstrichenem Rufnamen, einen Impfschein und ein Abgangszeugnis der seither besuchten Schule vorzulegen.
auswärtige Schüler bedürfen zur Wahl der Wohnung der Genehmigung des Direktors. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 25. April l. 1s., vormittags 8 Uhr.
Die Grossh. Direktion des Neuen Gymnasiums. Dr. Forbach, Geh. Schulrat.


