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Bitte an die Eltern und Bekanntmachungen.
Der von Untersekunda an wahlfreie Zeichenunterricht wird nicht derart von den Schülern besucht, wie es der hohen ideellen und praktischen Bedeutung dieses Lehrgegenstandes entspricht. Für diejenigen Schüler, welche sich später einem technischen Studienfache widmen wollen, ist der Zeichenunterricht schon zur Uebung von Auge und Hand erforderlich, aber auch alle übrigen sollten sich, selbst wenn ein ausgesprochenes Zeichentalent nicht vorhanden ist, die von der Schule gebotene Gelegenheit nicht entgehen lassen, künstlerisches Interesse und künstlerischen Geschmack zu wecken und bilden. Wir ersuchen daher die Eltern unserer Schüler, nur wenn dringende Abhaltungsgründe vorliegen, ihre Söhne von dem Besuch des wahlfreien Zeichenunterrichts zurückzuhalten. Wiedereintritt nach zeitweiliger Unterbrechung ist jederzeit gestattet.
Ausserdem richten wir an die Eltern die ergebene Bitte, sich in allen Angelegenheiten der Schule, in denen ihnen eine Aufklärung wünschenswert erscheint, vertrauensvoll an uns zu wenden. Der unterzeichnete Direktor weiss sich mit allen seinen Amtsgenossen in der Ueberzeugung einig, dass offene Aussprache zwischen Eltern und Lehrern für die Schüler nur von Vorteil sein kann. Doch nötigt uns die Erfahrung, darauf hinzuweisen, dass während ihrer Unterrichtszeit die Lehrer nicht zu sprechen sind. Wir empfehlen daher zur Ver- meidung von Fehlgäüngen eintretenden Falles durch die Schüler vorher mündlich anfragen zu lassen, zu welcher Zeit Besuch empfangen werden kann. Der Direktor ist zwischen 10 und 12 Uhr vormittags an den Wochentagen in seinem Amtszimmer zu sprechen.
Anmeldungen zum Eintritt in das Neue Gymnasium werden Samstag, den 17. April I. Js., vormittags von 9—12 Uhr entgegengenommen.
Die aufzunehmenden Schüler haben einen amtlichen Geburtsschein mit unterstrichenem Rufnamen, einen Impfschein und ein Abgangszeugnis der seither besuchten Schule vorzulegen.
Das Schulgeld beträgt für die Klassen VI—IV 96 M., für die Klassen IIIb— Ia 108 M. jährlich. Jüngere Brüder von Schülern unserer Anstalt, mögen sie diese selbst oder irgend eine andere höhere Lehranstalt(Gymnasium, Realgymnasium, Oberrealschule, Realschule) des Grossherzogtums Hessen oder die mit einer solchen organisch verbundene Vorschule besuchen, geniessen folgende Ermässigungen: Der erste zahlt zwei Drittel, alle folgenden zahlen die Hälfte des Schulgeldes.
Auswärtige Schüler bedürfen zur Wahl der Wohnung der Genehmigung des Direktors.
Der Unterricht beginnt Dienstag, den 20. April I. Js., vormittags 8 Uhr.
Die Grossh. Direktion des Neuen Gymnasiums.
Dr. Forbach.


