Jahrgang 
1905
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Bekanntmachungen und Bitte.

Anmeldungen zum Eintritt in das Neue Gymnasium werden Freitag den 28. April I. I. vormittags von 9 12 Uhr entgegengenommen.

Die aufzunehmenden Schüler haben einen amtlichen Geburtsschein mit unterstrichenem Rufnamen, einen Impfschein und ein Abgangszeugnis der seither besuchten Schule vorzulegen.

Das Schulgeld beträgt für die Klassen VI IV 96 Mk., für die Klassen IIIb Ia 108 Mk. jährlich. Jüngere Brüder von Schülern unsrer Anstalt, mögen sie diese selbst oder irgend eine andere höhere Lehranstalt(Gymnasium, Realgymnasium, Oberrealschule, Realschule) des Grossherzogtums Hessen, oder die mit einer solchen organisch verbundene Vorschule be-

suchen, geniessen folgende Ermässigungen: Der erste zahlt zwei Drittel, alle folgenden zahlen die Hälfte des Schulgeldes.

Auswärtige Schüler bedürfen zur Wahl der Wohnung der Genehmigung des Direktors.

Der Unterricht beginnt Dienstag, den 2. Mai l. J. vormittags 8 Uhr.

An die Eltern unserer Schüler richten wir die ergebene Bitte, sich in allen Angelegen- heiten der Schule, in denen ihnen eine Aufklärung wünschenswert erscheint, vertrauensvoll an uns zu wenden. Der unterzeichnete Direktor weiss sich mit allen seinen Amtsgenossen in der Ueberzeugung einig, dass offene Aussprache zwischen Eltern und Lehrern für die Schüler nur von Vorteil sein kann Doch nötigt uns die Erfahrung, darauf hinzuweisen, dass während ihrer Unterrichtszeit die Lehrer nicht zu sprechen sind. Wir empfehlen daher zur Vermeidung von Fehlgängen eintretenden Falles durch die Schüler vorher mündlich anfragen zu lassen, zu welcher Zeit Besuch empfangen werden kann. Der Direktor ist in der Regel zwischen 10. und 12 Uhr vormittags zu sprechen.

Die Grossherzogliche Direkktion des Neuen Gymnasiumz. Dr. Forbach.