Jahrgang 
1930
Einzelbild herunterladen

11

3. Im Anſchluß an die Ferien kann Urlaub nur in beſonderen dringenden Fällen und zwar auf ein rechtzeitig eingereichtes Geſuch hin bewilligt werden. Auch in allen übrigen Fällen bitten wir die Eltern, das Urlaubsgeſuch ſo zeitig vorzulegen, daß die Schule vorher dazu Stellung nehmen kann.

4. Die am Anfang des Schuljahres ausgegebenen Vordruckzettel zur Feſtſtellung des Schul⸗- geloſatzes bitten wir rechtzeitig zurückzugeben. Schulgeléermäßigung tritt ein, wenn mehrere Kinder ſich in Schulausbildung(auch Volksſchule) oder Hochſchulausbildung befinden. Keine Er⸗ mäßigung bewirkt der Beſuch der Fortbildungsſchule. Der Beſuch einer Fachſchule ermäßigt das Schulgeld nur dann, wenn der Schüler mindeſtens 18 Wochenſtunden Unterricht während des ganzen Jahres hat. Von allen Schulen ſind genaue Beſcheinigungen vorzulegen, die auch Aufſchluß über Wochenſtundenzahl geben.

Es ſind zu zahlen für:

1 2 3 4 5 6 und mehr Kinder Unterſtufe je: 21(23); 17(19); 13(14); 10(11); 7(8); 465); Oberſtufe(3 ob. Klaſſen): 24(26); 20(22); 16(17); 12(13); 809); 566); Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die Sätze für nicht in Heſſen wohnende Eltern.

5. Freiſtellen werden in der Regel nur am Anfang des Schuljahres und nur für die Dauer eines Jahres gegeben. Jeder Bewerber muß ein Geſuch bei der Direktion einreichen. Zu dem Geſuche iſt ein Vordruck zu verwenden, der in der Schule bei der Direktion zu haben iſt, und die bis zum 1. Mai nebſt den Beſcheinigungen u. ſ. w. abgegeben ſein muß. Für Freiſtellen kommen in Frage Schüler, deren Fleiß nicht beanſtandet iſt, und die in Betragen, in Aufmerkſamkeit und den Leiſtungen die Note 1 oder 2 haben, Die Note 3 in den Leiſtungen iſt nur für die 3 oberen Klaſſen und in beſonderen Fällen für die Klaſſen Obertertia und Unterſekunda geſtattet. In der Regel erhalten neu eingetretene Schüler keine Freiſtellen.

6. Schülerunfallverſicherung: Der Vertrag mit der alten Geſellſchaft läuft vom 1. April 1930 ab. Über den vom Kultusminiſterium abzuſchließenden neuen Vertrag können noch keine Mitteiluugen gemacht werden. Wir verweiſen daher an dieſer Stelle nur auf die Beſtimmungen der Schulordnung, nach welcher jeder Schüler unſerer Schule der Verſicherung angehören muß. Die Verſicherung hat ſich als eine ſehr ſegensreiche Einrichtung für die Eltern unſerer Schule erwieſen.

7. Die Klaſſenarbeitshefte befinden ſich in der Regel am 1., 2. und 3. eines jeden Monats in den Händen der Schüler. Wir bitten die Eltern dringend, häufig Einblick in die Hefte zu nehmen. Zeigen ſich Lücken in einem Lehrfach, ſo iſt es ſehr erwünſcht, daß die Eltern alsbald Rückſprache mit der Schule nehmen, nach Weihnachten vorzuſprechen hat keinen Zweck. Der Direktor iſt in der Regel täglich von ½ 12 bis ½ 1 Uhr, die Lehrer ſind auf vorherige Anfrage, ſchriftlich oder durch die Schüler, in den Pauſen und Zwiſchenſtunden zu ſprechen.

8. Im Winterhalbjahr wird den Schülern, auf ihre Anmeldung hin, warme Milch zu billigem Preiſe verabreicht. Dieſe Einrichtung empfehlen wir den Eltern im Intereſſe der Geſundheit der Kinder aufs Wärmſte.

9. Alle Beamten müſſen in Zukunft beſtimmte Kenntniſſe in der Einheitskurzſchrift nach⸗ weiſen. Wir können daher den Eltern nur dringend empfehlen, ihre Söhne an den eingerichteten Kurſen unſerer Schule in llla und Ilb teilnehmen zu laſſen.

10. Elternbeirat: Die in den Mitteilungen an die Eltern vom Jahr 1929 angekündigte Ab⸗ ſtimmung über einen etwa einzurichtenden Elternbeirat haben wir am 1. 6. 1929 mit den übrigen höheren Schulen Darmſtadts durchgeführt. Das Ergebnis war folgendes:

Anzahl der Stimmberechtigen: 399

Gegen den Elternbeirat: 157 Für den Elternbeirat: 117 Enthaltungen: 51

Der Elternbeirat wird offenbar zur Zeit nicht gewünſcht.

11. Wir machen die Eltern darauf aufmerkſam, daß gemäß§ 6 der Schulordnung ein abge⸗ meldeter Schüler das Abgangszeugnis erſt dann erhält, wenn er allen Verpflichtungen gegen die Schule nachgekommen iſt.

12. Wir laden die Eltern ergebenſt ein zu einer Kusſtellung von Schülerarbeiten aus dem Zeichen⸗, Werk⸗ und geom. Zeichenunterricht. Die Ausſtellung iſt von Dienstag ab täglich von 111 Uhr und 1719 Uhr geöffnet. Schluß der Ausſtellung, Samstag um 1 Uhr.

Darmſtadt, im März 1930. Dr. Kämmerer (Oberſtudiendirektor)