Jahrgang 
1912
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Mitteilungen.

Zur Aufnahme in die VI iſt in der Regel das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben angenommen werden, die bis zum 30. September d. J. das neunte Lebensjahr vollenden.

In der Eintrittsprüfung für die VI ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen.

a) Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen;

b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter;

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora:

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen im unbegrenzten Zahlenkreis.

Anmeldungen zum Eintritt in unſere Schule ſind am 15. März erfolgt. Weitere An⸗ meldungen werden auf dem Direktorzimmer im Schulgebäude vormittags von 10 Uhr an entgegengenommen.

Die aufzunehmenden Schüler haben bei der Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der zu⸗ letzt von ihnen beſuchten Schule, den Impſſchein, reſp. Beſcheinigung über erfolgreiche Wiederimpfung vorzulegen, ferner aus dem ſtandesamtlichen Regiſter einen Geburtsauszug, in dem, falls mehrere Vornamen vorhanden ſein ſollten, der Rufname durch Unterſtreichen hervorgehoben werden muß.

Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet Montag, den 15. April, von vormittags 7 ½ Uhr an ſtatt. Der Unterricht beginnt

Dienstag, den 16. April, vormittags 7 ½ Uhr.

In den erſten Tagen jeden Monats befinden ſich in der Regel die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler und können von den Eltern eingeſehen werden. Die Schüler ſollen, damit ſie nicht etwa zu Täuſchungen ihre Zuflucht nehmen, ihre Hefte nicht von den Eltern unterſchreiben laſſen, es ſei denn, daß die Eltern bei der Direktion der Schule ſchriftlich darum nachſuchen.

Der Unterzeichnete iſt, wenn keine beſondere Verhinderung vorliegt, an allen Schultagen zwiſchen 10 und 12 Uhr vormittags in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Wenn Eltern ſich über die Leiſtungen ihrer Kinder bei dem Klaſſenführer oder Direktor erkundigen wollen, ſo empfiehlt es ſich, ihren Beſuch einige Tage vorher anzumelden.

Die Eltern der Schüler werden dringend gebeten, ihre Kinder vom Leſen verderblicher Schriften (Schundliteratur) zurückzuhalten, da eine ſolche Lektüre die Phantaſie der Jugend in gefährlicher Weiſe überreizt, die guten Sitten verdirbt und den Sinn für gute Lektüre zerſtört. Es iſt zu empfehlen, daß die Eltern ihre Kinder nur da Bücher, Schreibhefte u. dergl. kaufen laſſen, wo keine ſchädliche Lektüre aufliegt.

Nach Min.⸗Verf. v. 24. 4. 11 können Schüler, die in derſelben Klaſſe zum zweiten Male das Lehrziel nicht erreichen, durch Beſchluß des Klaſſenlehrerrats von dem weiteren Beſuch einer jeden Lehranſtalt derſelben Art ausgeſchloſſen werden. Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art iſt von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig zu machen; ſie wird jedoch in der Regel von vornherein zu verſagen ſein, wenn ſich aus dem Zeugnis der früher beſuchten Schule die Unfähigkeit zur Mit⸗ arbeit gerade in ſolchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im weſentlichen übereinſtimmen.

Darmſtadt, im März 1912.

Großherzogliche Direktion der Oberrealſchule. Dr. Derſch.