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3. Die Reife für Unterprima berechtigt a) zur Aufnahme in den Reichsbankdienſt, b) zur Zulaſſung zur Fähnrichsprüfung, c) zur Zulaſſung zur Seekadettenprüfung, d) zum Eintritt als Apotheker⸗ lehrling und zur Zulaſſung zur Prüfung als Apotheker(Ergänzungsprüfung in Latein für Ober⸗ ſekunda eines Realgymnaſiums), e) zur Zulaſſung zur ſpeziellen Prüfung der erſten Kategorie im heſſiſchen Finanzfach, k) zur Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſte für Gerichtsſchreiberprüfung, g) zur Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſte für die Prüfung der Kreisamtsgehilfen und Kreisamtsbureau⸗ vorſteher, h) zum Eintritt in den Beruf des Geometers J. Klaſſe, i) zur Immatrikulation und ſpäteren Fachprüfung an der techniſchen Hochſchule zu Darmſtadt.
4. Der einjährige erfolgreiche Beſuch der Unterſekunda berechtigt(ohne Prüfung) a) für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt, b) für Aufnahme als Zivilſupernumerar im preußiſch⸗heſſiſchen Eiſenbahndienſt.
5. Der einjährige Beſuch der Obertertia befreit von dem Beſuch der Fortbildungsſchule nur dann, wenn nach dem Urteil des Lehrerrats in den wichtigſten Haupt⸗ und Nebenfächern erfolgreich mitgearbeitet wurde.
Geſchenke an die Anſtalt.
Für nachſtehend angegebene Geſchenke ſprechen wir im Namen der Schule herzlichen Dank aus. Wir erhielten im Laufe des Schuljahres:
Von den diesjährigen Abiturienten ein Buch für die Schülerbibliothek.
Von dem Schüler Otto Schüttler IIbn 11 ausgeſtopfte Vögel.
Fritz Baumbach II be ¹
77. 4. l ik liſ A t. 2„„ Wiltelm Banmbach lIbe eine reiche Sammlung phyſikaliſcher Apparate „„„ Adolf Kördt IV eine Fledermaus.
„„„ Paul Gläſſing WVa eine griechiſche Vaſe.
„ mehreren Verlagsbuchhandlungen Freiexemplare von Büchern.
Ferien und ſchulfreie Tage in 1912/15.
Oſterferien: 31. März bis 15. April. Himmelfahrtstag: 16. Mai. Pfingſtferien: 26. Mai bis 2. Juni. Sommerferien: 18. Juli bis 14. Auguſt. Ludwigstag: 25. Auguſt(iſt Sonntag).
Geburtstag Ihrer Kgl. Hoheit der Großherzogin: 17. Sept.
Herbſtferien: 26. September bis 9. Oktober.
Weihnachtsferien: 22. Dezbr. 1912 bis 5. Januar 1913.
laſtnacht: 4. Februar 1913. ſterferien: 16. bis 31. März 1913.
Schulgeld.
la—lla jährlich 150 Mk., IIb—VI jährlich 130 Mk. (Nichtheſſen zahlen jährlich 20 Mk. mehr.) 2. Bruder zahlt ⅛, 3. und folgender Bruder ½ Schulgeld. Dieſe Ermäßigung genießen jüngere Brüder einer ſtaatlichen heſſiſchen höheren Lehranſtalt(auch einer mit derſelben organiſch verbundenen Vorſchule) auch dann, wenn die Brüder verſchiedene ſtaatliche heſſiſche Lehranſtalten (oder deren Vorſchulen) beſuchen.


