I. Die Lehre.
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Die Ziele und Lehrſtoffe ergeben ſich im allgemeinen für alle Realſchulen des Groß- herzogtums aus dem amtlichen Lehrplan, der von der Verlagsbuchhandlung G. Jonghaus in Darmſtadt zu beziehen iſt.
Für die Großh. Realſchule zu Darmſtadt iſt beſonders hervorzuheben, daß ſie noch eine 7. Klaſſe für die Altersſtufe von 9—10 Jahren beſitzt. Dieſelbe dient als Verbindung mit der 3-klaſſigen Vorſchule, die für die beiden hieſigen Reallehranſtalten gemeinſam, aber aus räum- lichen Gründen allein der Direktion des Realgymnaſiums unterſtellt iſt.
Der rõmiſch-katholiſche und israelitiſche Religionsunterricht wird noch in beiden Real- ſchulen gemeinſam erteilt. Die Schüler jenes Glaubensbekenntniſſes werden in vier Abteilungen: 1) Kl. 1 u. 2, 2) Kl. 3, 3) Kl. 4 u. 5, 4) Kl. 6 und 7 mit 2 wöchentlichen Religionsſtunden unterrichtet. Die Schüler moſaiſcher Religion ſind ebenfalls in 4 Abteilungen: 1) Kl. 1 u. 2, 2) Kl. 3, 3) Kl. 4 u. 5 vereinigt, 4) Kl. 6 und 7, von denen die oberen wöchentlich eine, die letzte Abteilung dagegen zwei Religionsſtunden genießt.
II. Das Lehrerkollegium der Realschule.
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Winterhalbjahr 1891/92.
I. Direktor und ordentliche Lehrer.
1. Direktor Dr. Auguſt Freiherr von Gall, Hoffmannſtr. 39. 2. Dr. Wilhelm Zimmermann, Heinrichſtr. 7, (zugleich Lehrer am Realgymnasium). Dr. Ludwig Unverzagt, Kiesſtr. 100. 4. Dr. Christoph Schmehl, Hoffmannſtr. 39. . Alfred Haller, Heinrichſtr. 51.
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