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VI. Bekanntmachung und Mitteilung an die Eltern.
Wir bitten dringend darum dem Klassenführer von eintretender Erkrankung eines seiner Schüler umgehend schriftlich Kenntnis zu geben. Eine einfache Mitteilung durch Postkarte wird in den meisten Fällen genügen.
Austrittsanzeigen müssen schriftlich der Direktion überreicht werden.
Die Angehörigen auswärtiger Schüler unterstützt der Direktor gern bei Auswahl der Pension und der zuverlässigen Unterbringung ihrer Kinder. Auf alle Fälle ist die Zustimmung des Direktors zu dieser erforderlich, ebenso wie derselbe auch von jeder Veränderung in Pen- sion oder Kosthaus rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden muss.
Das neue Schuljahr beginnt:
Mittwoch, den 8. April, Vormittags 9 Uhr.
Die Prüfung neu eintretender Schüler erfolgt am Dienstag, den 7. April, vormittags von 9 Uhr ab.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Realschnle werden im Schulgebäude, Pädagog, Montag, den 6. April, vormittags von 9— 12 Uhr und nachmittags von 3—5 Uhr, angenommen. Die aufzunehmenden Schüler müssen Geburts- und Impfschein, beziehungsweise Bescheinigung über erfolgreiche Wiederimpfung, neben dem Abgangszeugnis der früher besuchten Lehranstalt mitbringen. Selbstredend sind hiervon die aus der Vorschule des Realgymnasiums aufrücken- den Schüler befreit..
Die Schüler, die in die 7. Klasse eintreten wollen, müssen das 9. Lebensjahr zurückge- legt haben, es mindestens aber vor dem 30. September 1891 vollenden. Dieselben haben ausserdem folgende Kenntnisse nachzuweisen:
a) Fähigkeit deutsche und lateinische Schrift schreiben und lesen zu können;
b) Genügende Sicherheit in der Rechtschreibung der häufig vorkommenden Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, sowie des einfachen Satzes;
d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Darmstadt, den 14. März 1891.
Grossherzogliche Direktion der Realschule. Dr. Frhr. v. Gall.


