I. Die Lehre.
Die Ziele und Lehrstoffe sind im allgemeinen für alle Realschulen des Grossherzogtums durch den amtlichen Lehrplan bestimmt.
Für die Grossh. Realschule zu Darmstadt ist besonders hervorzuheben, dass sie noch eine 7. Klasse für die Altersstufe von 9— 10 Jahren besitzt. Dieselbe dient als Verbindung mit der 3-klassigen Vorschule, die für die beiden hiesigen Reallehranstalten gemeinsam, aber aus räumlichen Gründen allein der Direktion des Realgymnasiums unterstellt ist.
Der römisch--Kkatholische und israelitische Religionsunterricht wird noch in beiden Real- schulen gemeinsam erteilt. Die Schüler jenes Glaubensbekenntnisses werden in fünf Abtei- lungen: 1) Kl. 1 u. 2, 2) Kl. 3, 3) Kl. 4 u. 5, 4) Kl. 6, 5) Kl. 7 mit 2 wöchentlichen Religions- stunden unterrichtet. Die Schüler mosaischer Religion sind dagegen nur in drei Abteilungen: 1) Kl. 1 u. 2, 2) Kl. 3, 3) Kl. 4—7 vereinigt, von denen die oberen wöchentlich eine, die letzte Abtheilung dagegen zwei Religionsstunden geniesst.
II. Verteilung der Unterrichtsfücher unter die Lehrer.
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1. Direktor: Dr. August von Gall,(Hoffmannstr. 39). Je 6 St. Mathematik in Kl. 1 und 2a.......... 12
2. Grossh. Reallehrer: Eduard Würth,(Wienersstrasse 74). Bzw. 4, 4, 5 und 6 St. Französisch in Kl. 1, 2b, 4a und 5b... 19 2 St. Naturgeschichte in 4a........ 2
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