Jahrgang 
1890
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Wir bitten dringend darum dem Klassenführer von eintretenden Erkrankungen eines seiner Schüler umgehend schriftlich Kenntnis zu geben. Eine einfache Mitteilung durch Postkarte wird in den meisten Fällen genügen.

Austrittsanzeigen geschehen dagegen am besten an die Direktion und rechtzeitig, um unnötige Schulgeldanforderungen zu verhüten.

Die Angehörigen auswärtiger Schüler unterstützt der Direktor gern bei Auswahl der Pension und der zuverlässigen Unterbringung ihrer Kinder. Auf alle Fälle ist die Zustimmung des Direktors zu dieser erforderlich, ebenso wie derselbe auch von jeder Veränderung in Pen- sion oder Kosthaus rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden muss.

Das neue Schuljahr beginnt:

Mittwoch, den 16 April, vormittags 9 Uhr.

Die Prüfung neu eintretender Schüler erfolgt am Dienstag, den 137 April, vormittags von 9 Uhr ab.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Realschule werden im Schulgebäude, Pädagog, Montag den 14 April, vormittags von 912 Uhr und nachmittags von 35 Uhr, angenommen. Die aufzunehmenden Schüler müssen Geburts- und Impfschein, beziehungsweise Bescheinigung über erfolgreiche Wiederimpfung, neben dem Abgangszeugnis der früher besuchten Lehranstalt mitbringen. Selbstredend sind hiervon die aus der Vorschule des Realgymnasiums aufrücken- den Schüler befreit.

Die Schüler, die in die 7. Klasse eintreten wollen, müssen das 9. Lebensjahr zurückge- legt haben, es mindestens aber vor dem 30. September 1890 vollenden. Dieselben haben ausserdem folgende Kenntnisse nachzuweisen:

a) Fähigkeit deutsche und lateinische Schrift schreiben und lesen zu können;

b) Genügende Sicherheit in der Rechtschreibung der häufig vorkommenden Wörter;

c) Kenntniss der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, sowie des einfachen

Satzes; d) Kenntniss der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

Darmstadt, den 22. März 1890.

Grossherzogliche Direktion der Realschule.

Dr. Frhr. v. Gall.