Jahrgang 
1880
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13. Handelskunde.

Da, wo örtliche Verhältniſſe es wünſchenswerth erſcheinen laſſen, können in Klaſſe II und I je 1—3 Stunden für kaufmänniſches Rechnen und Buchhalten verwandt werden. Der Unterricht iſt fakultativ. Die an ihm theilnehmenden Schüler können von 1 Zeichenſtunde und unter Umſtänden auch von 1 Stunde Mathematik dispenſirt werden.

C. Lehrplan der Vorſchule.

Klaſſe IV.— vollendetes 6.—7. Lebensjahr in 2 Abtheilungen.

1. Religion. a. Evangeliſche Religion.— 2 Stunden wöchentlich.

Ausgewählte Geſchichten aus dem A. Teſtament und die Weihnachts- und Oſtergeſchichte aus dem N. Teſtament werden von dem Lehrer vor und von den Schülern nacherzählt. Einige Sprüche und kurze Liederſtrophen werden durch Vor⸗ und Nachſprechen in der Lehrſtunde gelernt.

b. Katholiſche Religion

c. Ifraelitiſche Religion ſiehe Klaſſe 1

2. Deutſch.— 9 Stunden wöchentlich.

Schreibleſeunterricht nach der analytiſch-ſynthetiſchen Methode(Normalwörtermethode). Hören und Sprechen, Anſchauen, Leſen und Schreiben gehen Hand in Hand. Fleißiges Abſchreiben und Auswendigſchreiben der Normalwörter und einfacher Sätze. Kurze Dictate aus dem Erlernten.— Er⸗ ledigung der Fibel von Fechner.— Als Schreibmaterial dient Schiefertafel und Griffel. 3. Anſchauungsunterricht.— 2 Stunden wöchentlich.

Schließt ſich nach Stoff und Gang eng an die Fibel an. Als Mittel zur Anſchauung werden Gegenſtände in Natur bildlichen Darſtellungen vorgezogen. An den Stoff des Unterrichts ſich anſchließende kindliche Erzählungen und Gedichte werden durch Vor⸗ und Nachſprechen erlernt.

4. Rechnen.— 5 Stunden wöchentlich.

Die 4 Grundrechnungsarten im Zahlenraum von 1—20 nach Geiß, Aufgabenſammlung 1. Bändchen.

5. Geſang.— 2 Stunden wöchentlich. Gemeinſchaftlich mit Klaſſe III.

6. Turnen.— 1 Stunde wöchentlich.

Leichte Ordnungs⸗ und Freiübungen nach Spieß'ſcher Methode; Uebungen im Laufen und Springen; Turnſpiele.