31
Zur Aufnahme in die unterste Klasse— Sexta der Realschule I. Ordnung oder Klasse VI. der Realschule II. Ordnung— ist erforderlich, dass der Knabe deutsche und lateinische Schrift geläufig schreiben und mit richtiger Betonung lesen kann, eine dem Alter entsprechende Sicherheit in der Rechtschreibung hat und die 4 Grundrechnungsarten versteht; weitere Kenntnisse werden nicht verlangt, aber diese sollen sicher sein.
Grossnermnlehe Direction der Realschule Iu Darmstadt.
Hermann Lorey.


