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ſprechende Sicherheit in der Rechtſchreibung hat und die vier Grundrechnungsarten verſteht.
Das Schulgeld beträgt durch alle Klaſſen 24 fl. jährlich, und jeder neu eintretende Schüler hat ein Eintrittsgeld von 2 fl. zu zahlen.
Wer in der erſten Klaſſe ein Jahr geſeſſen und ſie mit dem Zeugniß der Reife verläßt, erlangt damit, abgeſehen von andern, die Berechtigung zum Eintritt in den ein⸗ jährig freiwilligen Militärdienſt.
Anmeldungen zur Aufnahme geſchehen bei der unterzeichneten Direction.
Grohherzogliche Direction der Beallchnle zu Barmtndt. Th. Hofmann.


