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V. Zugänge zu der Bibliofhek.
Die Titel der wenigen Bücher, die in diesem Schuljahr angeschafft worden sind, werden im nächsten lahresbericht veröffentlicht.
VI. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.
In die Liebigs-Oberrealsciule werden Söhne von Familien aulgenommen, die nördlich der Rheinstraße, Alexanderstraße und Dieburger Straße wohnen, sowie die- jenigen Auswärtigen, die am Hauptbahnhof ankommen. Vorzulegen sind bei der Meldung ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister, in dem der Ruiname unterstrichen sein muß, eine Bescheinigung über die erfolgte Impfung oder Wieder-— impfung und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule.
Zur Aufnahme in die Sexta ist das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Doch können bei genügender leiblicher und geistiger Reife auch solche Knaben auf- genommen werden, die bis zum 30. September d. J. das neunte Lebensjahr vollenden.
Bei dem Eintritt in die Sexta sind folgende Kenntnisse nacizuweisen: Fähigkeit, deufsche Schrift 2zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen; ziemliche Sicher- heit in der Rechtschreibung der in der Sprache des fäglichen Lebens vorkommenden Wörter; Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora; Kenntnis der 4 Grundrecinungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, den 12. April, von ½ 8 Uhr ab statt. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 13. April, um 7 ½ Uhr.
Um bei dem ungesunden Andrange zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und um sie rechtzeitig den Übergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entsprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu lassen, hat Großherzogliches Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, bestimmt, daß Schüler, die in derselben Klasse zum zweitenmal das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluß des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.
Freistellen werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit an solche Schüler verliehen, die durch gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten sich auszeichnen. Die Gesuche müssen jedes lahr erneuert werden.
Ferienordnung für 1915/16: 23.—30. Mai, 15. luli— 11. August, 30. September — 13. Oktober, 23. Dezember— 5. lanuar 1916, 16. April— 1. Mai.
Wir bitten die Eltern, die Lektüre ihrer Kinder zu überwachen. Wir stellen gerne Verzeichnisse empfehlenswerter Bücher zur Verfügung, und die Lehrer erteilen bei Anschaffungen auf Wunsch Rat. Dem Lesebedürfnis der Zöglinge der oberen und mittleren Klassen kommt die Anstalt durch eine sorgfältig ausgewählte Schüler- bibliothnek entgegen, die jedem Geschmad Rechnung trägt.
Die Lehrer der Anstalt sind bestrebt, gesundheitsschädliche Einflüsse während des Unterrichts von den Schülern fernzuhalten. Wir haben aber die UÜberzeugung gewonnen, daß von vielen Eltern bei den Arbeiten zu Hause der Pflege der Augen,


