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U ul, Treßer O IlI, Vogel Ull, Vögler Ul, Fr. Wagner O'lII, W. Wagner Olll, Wenzel IV, Zimmer U Ill.
Lum Schluß ist es mir eine angenehme Pflicht, den Herren Verwaltern der Sammlungen und der Bibliothek, sowie den Herren Referendaren Gérard, Reuning und Schömer und einer Reihe von Schülern für die bereitwillige Unterstützung zu danken, die sie bei der inneren Einrichtung des neuen Hauses geleistet haben.
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VI. Mitteilungen.
In die Liebigs-Oberrealschule werden Söhne von Familien aufgenommen, die nördlich derRheinstraße, Alexanderstraße und Dieburger Straße wohnen, sowie diejenigen Auswärtigen, die am Haupbahnhof ankommen. Vorzulegen sind bei der Meldung ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister, in dem der Rufname unter— strichen sein muß, eine Bescheinigung über die erfolgte Impfung oder Wiederimpfung und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule.
Zur Aufnahme in die Sexta ist das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Doch können bei genügender leiblicher und geistiger Reife auch solche Knaben aufge— nommen werden, die bis zum 30. September d. ſ. das neunte Lebensjahr vollenden.
Bei dem Eintritt in die Sexta sind folgende Kenntnisse nachzuweisen: Fähigkeit, deutsche Schrift 2zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen; ziemliche Sicher— heit in der Rechtschreibung der in der Sprache des fäglichen Lebens vorkommenden Wörter; Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nurſder Haupftempora; Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen
ahlen.
Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, den 15. April, von ½ 8 Uhr ab statt. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 16. April, um 7 ½ Uhr.
Um bei dem ungesunden Andrange zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und um sie rechtzeitig den Übergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entsprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu lassen, hat Großherzogliches Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten bestimmt, daß Schüler, die in derselben Kklasse zum zweitenmal das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluß des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.
Freistellen werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit an solche Schüler verliehen, die durch gute Befähigung, tüchtiges Streben und fadelfreies Ver— halten sich auszeichnen. Die Gesuche müssen jedes lahr erneuert werden.
Ferienordnung für 1912/13: 26. Mai bis 2. luni, 18. luli bis 14. August, 26. Sep- tember bis 9. Oktober, 22. Dezember bis 5. lanuar 1913, 16. bis 31. März 1913.
Wir bitten die Eltern, die Lektüre ihrer Kinder zu überwachen. Wir stellen gerne Verzeichnisse empfehlenswerter Bücher zur Verfügung, und die Lehrer erteilen bei Anschaffungen auf Wunsch Rat. Wir hoffen, demnächst durch eine sorgfältig ausgewählte Schülerbibliothek wenigstens dem Lesebedürfnis der Zöglinge unserer oberen Klassen entgegenkommen zu können.
Die Lehrer der Anstalt sind bestrebt, gesundheitsschädliche Einflüsse während des Unterrichts von den Schülern fernzuhalten. Wir haben aber die UÜberzeugung gewonnen, daß von vielen Eltern bei den Arbeiten zu Hause der Pflege der Augen, der Haltung beim Schreiben und Lesen etc. nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wir weisen hin auf L. Burgerstein, Zur häuslichen Gesundheitspflege der


