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Tafel, den Längsſchnitt eines Mikroſkops darſtellend, von den früheren Abiturienten Herren Dehlinger, Dönges, Kittner und Bormet und von den Schülern Sander lal, Bernet Ib2, Cronenbold, Hammer, Knodt, Mayer, Wachtel IIal, Schütz IIa 2, Draudt, Heid IIb, Gerhard, Immel, Kißner, Stumpff, Winter IIIa, Bähringer, Bernbeck, Fiſcher, Ganß, Gerlach, Greiner, Weber IIIb, Gutmann, Hahn, Wendel IV, Dinand, Kaſtner V und Michel VI verſchiedene Gegenſtände.
Wir ſagen allen gütigen Gebern freundlichen Dank.
VI. Beßannkmachungen.
1. Unſer Lehrerrat verfügt über drei Hochſchul⸗Stipendien im Betrage von etwa 100 ℳ, 85 ℳ und 65 ℳ, die an frühere Schüler unſerer Anſtalt verliehen werden ſollen. Er kann auch Freiſtellen für 5% unſerer Schüler gewähren, wenn Dürftigkeit vorliegt und die Schüler ſich durch gute Befähigung, Welez fteen und gute Sitten auszeichnen. Schriftliche Geſuche ſind vor dem 20. April 1914 an uns zu richten.
2. Der Unterricht beginnt im neuen Schuljahr Dienstag den 21. April; an dieſem Tage verſammeln ſich die Anfänger(Vorklaſſe III) um 9 Uhr, alle anderen Vorſchüler und Gymnaſiaſten um 7 ½ Uhr in ihren Klaſſenzimmern.
b, 33 Die Aufnahme⸗Prüfungen finden am Tage vorher, Montag den 20. April, von 8 Uhr ab, ſtatt..
4. Die Pfingſtferien dauern im nächſten Schuljahr vom 31. Mai bis 7. Juni, die Sommerferien vom 16. Juli bis 12. Auguſt, die Herbſtferien vom 1. bis 14. Oktober, die Weihnachtsferien vom 24. Dezember 1914 bis 6. Januar 1915.
5. Der Unterzeichnete iſt, falls ihn nicht beſondere Dienſtgeſchäfte abrufen, an allen Schultagen in der fünften Vormittagsſtunde(ſim Sommer von 11 ½— 12 ¼, im Winter von 12—12 ¾ in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Wenn der Zweck des Beſuchs Auskunft über die Fortſchritte eines Schülers iſt, empfiehlt es ſich, den Beſuch 2—3 Tage vorher anzumelden.
6. Zu Beginn jedes Halbjahrs werden die Schüler angehalten, in ihr Aufgabenheft oder auf ein beſonderes Blatt einzuſchreiben, an welchen Tagen der Woche ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in ihren Händen befinden; dieſe Einträge ſollen ſie ihren Eltern zur Unterſchrift vorlegen.
7. Das Schulgeld beträgt in den Klaſſen Oberprima, Unterprima, Oberſekunda 150 ℳ, in den übrigen Gymnaſialklaſſen 130 ℳ und in den Vorſchulklaſſen 120 ℳ jährlich; von mehreren Söhnen derſelben Familie hat der zweite nur zwei Drittel, der dritte und vierte nur die Hälfte dieſer Sätze zu bezahlen. Wir ſind ermächtigt, in Krankheitsfällen oder bei Zu⸗ und Wegzug der Eltern das Schulgeld auf Antrag für die Monate zu erlaſſen, in denen der Schüler an keinem Tage am Unterricht teil⸗ genommen hat.
Darmſtadt, den 18. März 1914.
Großh. Direktion des hudwig-Georgs-Gumnaſiums und der Vorſchule der Gumnaſien.
Dr. Mangold.


