Jahrgang 
1912
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VII. Behanntmachungen.

1, Unſer Lehrerrat verfügt über drei Hochſchul⸗Stipendien im Betrage von etwa 100, 85 und 65, die an frühere Schüler unſerer Anſtalt verliehen werden ſollen. Er kann auch Freiſtellen für 5% unſerer Schüler gewähren, wenn Dürftigkeit vorliegt und die Schüler ſich durch gute Befähigung, gutes Streben und gute Sitten auszeichnen. Schriftliche Geſuche ſind vor dem 10. April 1912 an uns zu richten.

2. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete, ſoweit ſie nicht ſchon erfolgt ſind, für ſämtliche Klaſſen des Gymnaſiums und der Vorſchule Samstag, den 13. April von 912 Uhr im Direktor⸗ zimmer des Gymnaſiums(Karlsſtraße 2) an; dabei ſind Geburtsſchein mit unterſtrichenem Rufnamen, Impfſchein und gegebenen Falls Abgangszeugnis der bisher beſuchten Schule oder beglaubigte Privat⸗ zeugniſſe varzulegen. Wenn die Eltern ſchriftliche Anmeldung vorziehen, erbitten wir ſie bis

um 10. April.

4 Da Anfänger im Herbſt nicht mehr aufgenommen werden, machen wir darauf aufmerkſam, daß Knaben, die vor dem 1. Oktober 1906 geboren ſind, bei genügender geiſtiger und körperlicher Befähigung ſchon jetzt zu Oſtern aufgenommen werden können.

3. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 16. April; an dieſem Tage verſammeln ſich die Anfänger(Vorklaſſe III) um 9 Uhr, alle anderen Vorſchüler und Gymnaſiaſten um 7 ½ Uhr in ihren Klaſſenzimmern.

4. Die Pfingſtferien dauern im nächſten Schuljahr vom 26. Mai bis 1. Juni, die Sommerferien vom 18. Juli bis 14. Auguſt, die Herbſtferien vom 26. September bis 9. Oktober, die Weihnachtsferien vom 22. Dezember 1912 bis 4. Januar 1913.

5. Der Unterzeichnete iſt, falls ihn nicht beſondere Dienſtgeſchäfte abrufen, an allen Schultagen in der fünften Vormittagsſtunde im Sommer von 11 ½ 12 ¼, im Winter von 1212 3 ¾4) in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Wenn der Zweck des Beſuches Auskunft über die Fortſchritte eines Schülers iſt, empfiehlt es ſich, den Beſuch 23 Tage vorher anzumelden.

6. Zu Beginn jedes Halbjahres werden die Schüler angehalten, in ihr Aufgabenheft oder auf ein beſonderes Blatt einzuſchreiben, an welchen Tagen der Woche ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in ihren Händen befinden; dieſe Einträge ſollen ſie ihren Eltern zur Unterſchrift vorlegen.

7. Um bei dem ungeſunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachſene Schüler vor ſpäteren Enttäuſchungen zu ſchützen und um ſie rechtzeitig den Uebergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entſprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu laſſen, hat die oberſte Schulbehörde beſtimmt, daß Schüler, die in derſelben Klaſſe zum 2. Male das Lehrziel nicht erreichen, durch Beſchluß des Klaſſenlehrerrats von dem weiteren Beſuch einer jeden Lehranſtalt derſelben Art ausgeſchloſſen werden können.

8. Das Schulgeld beträgt in den Klaſſen Oberprima, Unterprima, Oberſekunda 150, in den übrigen Gymnaſialklaſſen 130 und in den Vorſchulklaſſen 120 jährlich. Wir ſind ermächtigt, in Krankheitsfällen oder bei Zu⸗ und Wegzug der Eltern das Schulgeld auf Antrag für die Monate zu erlaſſen, in denen der Schüler an keinem Tage am Unterricht teilgenommen hat.

Darmſtadt, den 12. März 1912.

Großſi. Direktion des Ludmig⸗Georgs⸗Gymnaſinms undd dler Gymnaſial⸗Dorſchule. Dr. Mangold.