VIII. Beginn des Sommerhalbjahrs 1891.
Anmeldungen und Brüfungen neuer Schüler.
1. Bezeichnung der Klaſſen des Ludwig⸗Georgs⸗Gymnaſiums und der Gymnaſial⸗ vorſchule, in welche neue Schüler aufgenommen werden.
Neue Schüler werden mit dem Beginn des Sommerhalbjahrs 1891 in folgende Klaſſen auf⸗ genommen:
a. in die folgenden Oſterklaſſen des Ludwig⸗Georgs⸗Gymnaſiums: Oſterſexta, Oſterquinta, Oſterquarta, Oſteruntertertia, Oſterobertertia, Oſterunterſecunda. Die zuletzt genannte Klaſſe wird zu Beginn des kommenden Sommerhalbjahrs hergeſtellt;
b. in alle Herbſtklaſſen des Ludwig⸗Georgs⸗Gymnaſiums, ſoweit die gegenwärtige Frequenz derſelben noch neue Aufnahmen geſtattet;
c. in alle Oſterklaſſen und Herbſtklaſſen der Gymnaſialvorſchule.
NB. In die unterſte Oſtervorklaſſe werden körperlich kräftige und geiſtig reife Schüler aufgenommen, die entweder das 6. Lebensjahr bereits zurückgelegt haben oder vor dem 1. Oktober 1891 ſechs Jahre alt werden.
Da das Neue Gymnaſium nur Oſterklaſſen hat, ſo empfiehlt es ſich für die Familien des nördlichen und öſtlichen Stadtteils, die Kinder, welche jetzt 6 Jahre alt ſind oder bis zum 1. Oktober l. J. 6 Jahre alt werden, möglichſt zu Oſtern in die unterſte Oſtervorklaſſe eintreten zu laſſen, damit ſie nach drei Jahren, ohne Zeit einzubüßen, in die Serta des Neuen Gymnaſiums eintreten können.
2. Die Anmeldungen zur Aufnahme in das Ludwig-Georgs⸗Gymnaſium und in die Gymnaſialvorſchule werden am Montag, den 6. April 1891, vormittags 8—12 Uhr, entgegen⸗ genommen. Die aufzunehmenden Schüler müſſen Geburtsſchein, Impfſchein, ev. Beſcheinigung über die erfolgte Wiederimpfung, vorlegen. Wenn ſie bereits eine Schule beſucht haben, iſt auch ein Ab⸗ gangszeugnis erforderlich.
Die Prüfungen der aufzunehmenden Schüler finden am 7. April ſtatt.
Das Sommerhalbjahr beginnt am 8. April 1891, vormittags 9 Uhr, mit einer gemeinſamen Schulfeier.
Darmſtadt, 14. März 1891.
Die Großherzogliche Direktion des Tudwig-Georgs-Gymnaſiums zu Darmſadt. Dr. Becker.


