E. 6eſchenke.
Seine Königl. Hoheit der 6roßherzog: 2 Bilder(Kaiſer und Kaiſerin Friedrich). hofſchauſpielerin Frl. Ethel: 1 Pianino. Herr Hofbuchhändler O. petrenz: 1 Bild(Wartburg) und ein Modell eines Schwarz- wälder Bauernhauſes. herr Stadtbaurat Buxbaum: 1 plan von Darmſtadt. Erl. E. Bauſch und Frl. B. Fertſch: 1 Bild(Königin Tuiſe). Frl. E. Bauſch, Frl. C. Nau, Frl. H. Waldner, Frl. I. Tucius, Herr Hſſeſſor Diél, die Schülerinnen I. poth und élſe Lipp: Bilder und poſtkarten für die kunſtgeſchichtliche und geographiſche Sammlung. Dr. Hl. Lucius: 1 Hquarium, Bücher und Zeitſchriften für die Bücherei, Muſcheln, 2 Hkkumulatoren. Frl. B. Fertſch: 1 Hquarium. élſe phidius: 1 ausgeſtopften Faſan. Hnnelieſe Cramer: 1 Heſt. Frl. Joh. Ulrich: Poſtkarten aus Schweden. herr Maler pabſt: 1 Oelgemälde. Durch herrn Dr. Haupt vom érofäh. Candesmuſeum: 1 WMineralienſammlung. Herr Dr. henning, Braunſchweig: 1 Buch(Raab: Des Reiches Krone). Dr. Bach: Ein Modell. herr Reaſlehrer Mau eine Hnzahl Mineralien.
für die 6eſchenke und für die gütige Zuwendung neuer Lehrbücher und neuer huflagen von ſolchen durch die verehrlichen Derlagsbuchhandlungen ſagen wir verbindlichſten Dank.
F. Schlußbemerkungen.
Laut Derfügung der oberſten Schulbehörde vom 7. Hovember 1912 zu No. II. d. J. I. 10006 iſt be⸗ ſtimmt worden, daß Schülerinnen, die unſere Frauenſchule l Jahr lang beſucht haben, bis zur Hblegung des kindergärtnerinnenexamens ein Kindergärtnerinnenſeminar nur noch 1 Jahr lang zu beſuchen haben. Wer 2 Jahre lang in der Frauenſchule geweſen iſt, bedarf zur Hblegung der Kindergärtnerinnenprüfung nur ½ Jahr und zur Prüfung für jugendleiterinnen nur noch 1 ½ jahre Dorbereitungszeit.
Den Rbiturienten der 10ſtufigen höheren Mädchenſchulen wird zu Oſtern 1913 zum erſten Male ein bgangszeugnis eingehändigt werden, nach dem die erlangte Rusbildung der durch eine militär- berechtigte Realſchule übermitteſten Bildung entſpricht. 6leichzeitig aber iſt der Zeitpunkt erreicht für die nach den„Richtlinien“ vorgeſehene Umgeſtaltung des Lehrerinnenſeminars und ſeiner derbindung mit der Studienanſtalt. Während ſich ſeither die unterſte(d.) Klaſſe des Seminars an die oberſte Klaſſe der 10 ſtufigen Schule angliederte, wird nunmehr die unterſte Klaſſe der Studienanſtalt ſich anreihen, eine Klaſſe, deren Bedeutung am beſten durch die Bezeichnung Oberſekunda kenntlich gemacht wird. Sie nimmt ſowohl diejenigen Mädchen auf, die die Maturitätsprüfung erſtreben, als auch diejenigen, die ſich ſeither dem Seminar zugewandt haben.
Beide é6ruppen bleiben 2 Jahre vollſtändig vereinigt, erſt im 3. Jahr, der Oberprima, findet eine teilweiſe Differenzierung des Unterrichts ſtatt, je nach dem gewählten Ziel.
Die erſte Maturitätsprüfung nach erfolchreichem Beſuch des Oberbaues, der Studienanſtalt, wird alſo im Jahre 1916 ſtattfinden. Das Iaturitätszeugnis gilt für die Tandesuniverſität als gleichwertig dem von einer Oberrealſchule ausgeſtellten Zeugnis. Bei erfolgreicher Teilnahme an dem fakultativen Latein- unterricht, der an der Studienanſtalt in gleichem Umfang wie an einer Oberrealſchule erteilt werden wird, werden auch die hiermit verbundenen weiteren Rechte und Erleichterungen erworben.
Die Rbiturientinnen haben daher das Recht der Immatrikulation an der Landesuniverſität in dem Umfang wie die Hbiturientinnen der Oberrealſchulen und der Realgumnaſien.
Die Zulaſſung zur Immatrikulation in der mediziniſchen Fakultät hat die Hnerkennung der Studien- anſtalt durch den Bundesrat und ihre Hufnahme in die Reihe der Dollanſtalten zur Dorausſetzung, denen dieſe Rechte eingeräumt ſind. Hach endgültiger Feſtſtellung des eben noch proviſoriſchen Lehrplans der Studienanſtalten, die im Laufe des kommenden Schuljahres vorgenommen werden ſoll, wird der entſprechende ntrag bei dem Bundesrat geſtellt werden. Hach erfolgter Innahme ſoll verſucht werden, die gegenſeitige Hnerkennung der heſſiſchen Studienanſtalt mit den entſprechenden nſtalten anderer Bundesſtaaten, insbeſondere mit Preußen, herbeizuführen.
Das Schuljahr ſchliefft am 15. März 1913. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 31. März 1913 vormittags 9 Uhr. Die Schülerinnen ſind angewieſen, ſich bei Neuanſchaffungen von Schulbüchern den Umtauſch vorzubehalten und möglichſt die neueſten Huflagen zu kaufen.
Die Ferien des Schuljahrs 1913/14 fallen auf.
10. bis 18. Mai: Ppfingſtferien, 17. Juli bis 13. Huguſt: Sommerferien, 2. bis 15. Oktober: herbſtferien, Schulgeld: 20. Dezember bis 4. Januar eihnachtsferien. J. El
conorenſchule: a) für Schülerinnen, deren Eltern oder an ihre Stelle getretenen Unterhaltungspflichtige ihren haumtwodeſit im Bezirk der Stadt Darmſtadt haben, jährlich in den Kklaſſen Nbis Ib, 140 IMk., — X 130 IIk. b) für alle anderen Schülerinnen in den Klaſſen I- ID, 160 Mk., D-X 150 Ik.
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