Jahrgang 
1906
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Heimatkunde.

. 1. klasse. Schulstube und Schulhaus. Die Umgebung des Schulhauses. Charlottenburg; Lage, Straßen, Plätze, hervorragende Gebäude, Verkehrsverhältnisse, Einwohner. Die Umgebung Charlottenburgs. Berlin. Himmelsgegenden, Berg und Tal; stehende und fließende Gewässer; Garten, Feld, Wiese, Wald; Sonne, Mond und Sterne; Tages- und Jahreszeiten. Die Provinz Brandenburg.

Gesang. 2. und 1. Klasse. Dur-Tonleiter, Dreiklang und leichte Treffübungen. In jeder Klasse etwa vier Choräle und sechs Kinder- oder Volkslieder. Turnen. 2. und 1. Klasse. Marsch- und Freiübungen, Turnspiele.

II. Verfügungen vom Königl. Provinzial-Schulkollegium.

1905. 28. März. Die Einführung von fI. Müller und M. Kutnewsky, Sammlung von Aufgaben aus der Arithmetik, Trigonometrie und Stereometrie, Teil II, Ausgabe A für Gymnasien, wird genehmigt. 12. April. Die Einführung von P. Siebert, Kirchengeschichte für höhere Schulen, wird genehmigt. 25. Mai. Der Schuldiener des Gymnasiums führt fortan den Titel Kastellan.

3. Juni. Zustellung der neuen»Vorschrift über die Ergänzung der Offiziere des Friedensstandes« von 1905.

13. Juni. Ministerial-Verfügung 15. 3.: Die Obliegenheiten des Kreisarztes bei den höheren Lehranstalten. 8

17. Juni. Begründung von Lehramts-Assistentenstellen für preußische Kandidaten des höheren Schulamts in England.

27. Juni. Zustellung der»Ordnung betreffend die Verhältnisse der anstellungsfähigen Kandidaten für das Lehramt an höheren Schulen« vom 15. Mai.

2. Juli. Ministerial-Verfügung 15. 5.: Das Pensionsdienstalter der Direktoren und Oberlehrer rechnet von der Aufnahme in die Anciennitätslisten der Kandidaten.

2. Juli. Das Fehlen katholischer Schüler an ihren kirchlichen Feiertagen ist nicht als Schul- versäumnis zu rechnen, wohl aber das in ihrem Religionsunterricht.

5. August. Schüler dürfen dem Deutschen Flottenverein nicht als Mitglieder beitreten.

17. August. Ministerial-Verfügung 10. 8.: Bestimmungen über die Lehramts-Assistentenstellen in Frankreich für preußische Kandidaten des höheren Schulamts.

11. November. Nach ministerieller Bestimmung hat das Provinzial-Schulkollegium über die Befreiung vom Zeichenunterricht zu entscheiden.

5. Dezember. An Anstalten, die nur Osterkurse haben, findet innerhalb ihrer selbst keine Versetzung zu Michaelis statt.

8. Dezember. Die Einführung von F. Segger, Rechenunterricht für die Vorschule, Heft 1, 2, 3, wird genehmigt.

8. Dezember. ministerial⸗Verfügung 14. 11.: Bei dem Anstaltswechsel eines Schülers inmitten des Vierteljahrs behält die Anstalt, von der er abgeht, das für dieses bereits gezahlte Schulgeld, ohne daß die Anstalt, auf die er übergeht, eine neue Zahlung zu fordern hätte.

1906.

2. Januar. Es bedarf einer urkundlichen Willenserklärung beider Personen der Eltern, wenn ein Schüler unter 14 Jahren dem Religionsunterricht einer anderen Konfession als der des Vaters über- wiesen werden soll.

4. Februar. Ministerial-Verfügung 11. 12.:»Vereinbarung über den Austausch deutscher und französischer Lehramtskandidaten zur Förderung des fremdsprachlichen Unterrichts an den höheren Knabenschulen beider Länder« vom 27. 3. und 9. 9., nebst Anweisung für die Beschäftigung ausländischer Lehramtskandidaten an den preußischen höheren Schulen vom 27. 3. Mit der englischen Regierung ist ein im wesentlichen übereinstimmendes Abkommen getroffen worden.

23. Februar. Ministerial-Verfügung 12. 2.: Die Schüler sind wiederholentlich auf die Gefahren aufmerksam zu machen, welche durch die Automobile für den Straßenverkehr entstehen.