Jahrgang 
1867
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Dr. Greiß von Wiesbaden, die dann folgende Konkursprüfung unter Leitung des H. Geh. Regierungsrathes Dr. Firnhaber am 4. und 5. Mai 1866 abgehalten. Bei der Abiturien⸗ tenprüfung haben zwei Schüler nicht beſtanden, ſie haben auf Zulaſſung Herz. Landesregierung am Ende des Sommerſemeſters die Abiturientenprüfung gemacht und darin beſtanden. Zu der Konkursprüfung waren 25 Prüflinge erſchienen, von denen 16 ohne, 4 mit Bedingung aufge⸗ nommen, den 5 übrigen aber freigeſtellt wurde, zur nächſten Konkursprüfung wieder zu kommen.

Zu der am 16. Juni 1866 unter Leitung des Direktors von den Seminarlehrern Müller und Meiſter und den ſtädtiſchen Elementarlehrern Herber und Hilpiſch abgehaltenen Ad⸗ [pirantenprüfung waren nur 11 Präparanten erſchienen. Nach dem Ergebniß der Prüfung konnten alle Prüflinge für beſtanden erklärt werden. Dem Alter nach wurden 2 Präparanten zur Konkursprüfung 1867, die andern zur Konkursprüfung 1868 vorläufig beſtimmt.

Das Schuljahr wurde am 29. Mai 1866 eröffnet; die Herbſtferien dauerten vom 13. Sep⸗ tember bis 16. Oktober, die Weihnachtsferien vom 22. December 1866 bis 3. Januar 1867. Sommer⸗ und Winterhalbjahr wurden in herkömmlicher Weiſe mit Gottesdienſt in der Haus⸗ kapelle des Seminars eröffnet, dem alle Lehrer und Schüler beiwohnten. Um 8 Uhr war Er⸗ öffnung im Schulſaale mit Geſang, Gebet, Mittheilung der Schulgeſetze und Anſprache des Di⸗ rektors an Lehrer und Schüler.

Die Trimeſtralcenſuren wurden in der im Programm 1859 S. 16, die Monatscenſuren in der im Programm 1860 S. 27 angegebenen Weiſe abgehalten.

In xeligiös kirchlicher Hinſicht iſt die im Programm 1859 S. 16 angegebene Uebung (Kirchenbeſuch jeden Tag, Beicht und Kommunion alle 8 Wochen) beibehalten worden. Die ſeit einer Reihe von Jahren bewilligten geringen Ausgaben für die Bedürfniſſe beim Gottesdienſte (30 fl.) waren von den Landſtänden 1866 geſtrichen worden. Da die Genehmigung des Bud⸗ gets erſt unterm 18. Mai 1866 erfolgte, die betreffenden Ausgaben für das erſte Semeſter aber bereits gemacht waren; ſo wurde die Bezahlung derſelben von der Herzogl. Landesregierung an⸗ gewieſen. Die Ausgaben für das zweite Semeſter 1866 wurden vom Seminar beſtritten, und zwar aus dem Ertrage des unten erwähnten Koncertes.

Der Geburtstag Sr. Hoheit des Herzogs Adolph wurde am 24. Juli in der bisher üb⸗ lichen Weiſe gefeiert: durch Hochamt in der Pfarrkirche, Koncert und Redeact im großen Saale des Seminars und geſellige Unterhaltung in einer Gartenwirthſchaft. Die Feſtrede des Direk⸗ tors zeigte, anlehnend an die Feſtrede vom Jahr 1865, daß es auch einen heilſamen Rückſchritt gebe, und zwar in religiös⸗kirchlicher, bürgerlicher und ſtaatsbürgerlicher Hinſicht, wenn nämlich der Fortſchritt in dieſer dreifachen Beziehung ein Fortſchritt zum Böſen geweſen ſei.

Das Seminar, gab am 13. Januar 1867 ein Koncert, welches ſtark beſucht war und nach Auswahl und Ausfuͤhrung der Muſik⸗, Geſang⸗ und Deklamationsſtücke ſich eines allgemeinen Beifalls zu erfreuen hatte.

Mit dem Patent vom 3. Oktober 1866 hat das Herzogthum Naſſau als ſolches aufgehört, es iſt mit allen Rechten der Landeshoheit und Oberherrlichkeit der Königlich Preußiſchen Mo⸗ narchie einverleibt worden.

Die Feier des Geburtstages Sr. Majeſtät des Königs Wilhelm iſt durch Verfügung der Königlichen Regierung zu Wiesbaden vom 11. Februar 1867 angeordnet:Nach bisheriger, auch in den alten Provinzen beſtehender Sitte iſt der Geburtstag des Landesherrn in allen Unſeren Lehranſtalten feſtlich begangen worden. Wir beſtimmen demgemäß, daß vom laufenden Jahre an dieſe Feier am 22. März, als am Geburtstage des jetzt regierenden Königs Majeſtät ſtattfinde. Wie ſich bisher dieſe Feier nach den Kräften bemeſſen hat, über welche die Anſtalt verfügen kann, ſo wird auch fuͤr die Zukunft in den Gymnaſien, den Schullehrer⸗Seminarien, dem Päda⸗ gogium und den größeren Realſchulen der Tag durch einen Redeactus aus gezeichnet werden, ab⸗ geſehen von der kirchlichen Feier, welcher, wo eine ſolche ſtattfindet, die Schuͤler beizuwohnen haben ꝛc. Die kirchliche Feier des Gebuctsfeſtes Sr. Majeſtät des Königs in der Diözeſe Lim⸗ burg iſt durch Erlaß des biſchöflichen Ordinariats vom 9. März 1867 angeordnet. Dieſer

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