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V. Die öffentliche Prüfung
wird am 21. Mai im Saale des Stadthauſes zu Camberg, des Morgens von halb neun und des Nachmittags von halb drei Uhr an abgehalten werden. Alle Freunde des Taubſtummen⸗Unterrichts werden zu derſelben hiermit geziemend
eingeladen.
VI. Anfang des neuen Schuljahres.
Das neue Schuljahr beginnt am 14. Juni. Bei der Aufnahme neuer Zöglinge müſſen deren Geburtsſcheine vorgelegt werden. Fäztihs ñ
Eltern und Vormünder, welche in Betreff der Anfnahme ihrer taubſtummen Kinder Aus kunft wünſchen, belieben ſich an die Direction des Königl. Taubſtummen⸗Inſtituts dahier zu wenden.
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