Jahrgang 
1912
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4) Die Betragensnoten.

Seit Oſtern 1911 werden bei dem Betragen 5 und nicht wie bisher 4 Noten unterſchieden, und zwar bedeutet jetzt 1 ſehr gut, 2 gut, 3 im ganzen gut, 4 nicht ohne Tadel und 5 tadelhaft. Die Note 1= ſehr gut wird auf Beſchluß des Lehrerrats nur noch ſolchen Schülern gegeben, denen für muſtergiltiges Betragen eine Auszeichnung zu teil werden ſoll. Wenn ein Schüler die Note 2= gut erhält, ſo ſoll damit nicht ein Tadel ausgedrückt werden, wie merkwürdiger Weiſe vielfach angenommen wird.

5) Der häusliche Leſeſtoff.

Auch diesmal wollen wir die Eltern auf die Notwendigkeit hinweiſen, den Leſeſtoff ihrer Kinder zu überwachen, damit dieſe vor ſchlechten Büchern bewahrt werden. Die Schule kann in ihrem Kampfe gegen verderbliche Bücher und Bilder nur auf Erfolg rechnen, wenn ſie von den Eltern tat⸗

kräftig unterſtützt wird. 6) Freiſtellen.

Freiſtellen werden der Vorſchrift gemäß ſtets nur auf Nachſuchen und auf je ein Jahr verliehen. Die ſeitherigen Inhaber müſſen daher ihre Geſuche für das kommende Jahr erneuern. Wir erbitten uns dieſe Geſuche, ebenſo wie neu einzureichende, bis ſpäteſtens zum 27. April. Nach dem Miniſterial⸗ ausſchreiben vom 10. Januar 1903 ſollen Freiſtellen nur dann bewilligt werden, wenn es mit Rückſicht auf gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten im öffentlichen Intereſſe wünſchenswert erſcheint, daß unbemittelten jungen Leuten der Weg zur höheren Aus⸗ bildung geebnet wird.

Nach den gleichen Grundſätzen werden wir auch bei der Verteilung der von den beiden hieſigen Kaſſen bewilligten Beträge verfahren. Mädchen kommen für Freiſtellen nicht in Betracht.

7) Sprechſtunde.

Zur Rückſprache mit den Eltern ſind der Direktor und die Lehrer gerne bereit; doch kann eine Beſprechung während der Unterrichtsſtunden wegen der Störung des Unterrichtsbetriebes nicht ſtattfinden.

Der Direktor iſt an Schultagen in der Regel von 1112 Uhr vormittags auf ſeinem Amts⸗ zimmer zu ſprechen. Wenn der Zweck des Beſuchs Auskunft über die Fortſchritte eines Schülers iſt, empfiehlt es ſich, den Beſuch 23 Tage vorher anzumelden.

8) Aufnahme und Schulbeginn.

Anmeldungen zum Eintritt in die Realſchule werden Montag, den 1. April 1912, vormittags von 10 12 Uhr, im Schulgebäude entgegengenommen.

Dabei iſt eine ſtandesamtliche Geburtsurkunde mit unterſtrichenem Rufnamen, ein Impfſchein und ein Abgangszeugnis der ſeither beſuchten Schule vorzulegen. In die Sexta werden Kinder auf⸗ genommen, die das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. Doch können bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife auch ſolche Kinder aufgenommen werden, die ſpäteſtens bis zum 30. September l. Is. das 9. Lebensjahr vollenden.

Zum Eintritt in Sexta ſind folgende Kenntniſſe erforderlich und gegebenenfalls durch eine Prüfung nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit ziemlicher Betonung zu leſen;

b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗

kommenden Wörter;

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihre Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur die

Hauptzeiten;

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

Zur Aufnahme von Mädchen in die Realſchule bedarf es in jedem einzelnen Falle eines Ge⸗ ſuches an das Großherzogliche Miniſterium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten. Das