Jahrgang 
1902
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Die im Sommer v. J. eröffnete Bahn Friedberg Homburg hat auch uns die Höhen des

Tamasnidice leichter zugänglich gemacht, und es gab dies Veranlassung. den Hauptausflug am 15. August nach dem Grossen Feldberg zu richten. auf dem die von verschiedenen Seiten herauf- steigenden Klassen zusammentrafen.

Von sonstigen Ausflügen ist noch bemerkenswert der am 19. Oktober mit der Ober- und Untersekunda ausgeführte Besuch der Main-Weser-Hütte in Lollar. Mit dankenswerter Liebens- würdigkeit übernahmen die Herren Ingenieure Humperdinck und Kaiser die Führung und er- möglichten uns die Einsichtnahme in die hochinceressanten Einrichtungen des grossartigen Werkes.

Auch in diesem Jahre hat der hiesige Vorschussverein zur Gewährung von Preistellen eine grössere Summe zur Verfügung gestellt. wofür wir hiermit unseren würmsten Dank aussprechen.

Weiter sind wir zu Dank verpflichtet: Herrn Pfarrer Schrimpf für den Jahrgang 1901 der von ihm redigierten ZeitschriftDie Biene, Herrn Medizinalrat Dr. Vogt für den 26. Band der Zeitschrift des Deutschen und Oesterreichischen Alpenvereins.

Der am 11. Februar abgehaltenen Einjährigen-Prüfung unterzog sich diesmal nur ein Schüler der Untersekunda; die übrigen Schüler der Klasse besuchen die Austalt noch weiter.

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V. Berechtigungen.

Die Einjährigen-Berechtigung wird entweder durch eine am Schluss der Untersekunda abzulegende Prüfung oder durch erfolgreichen Besuch der Obersekunda erworben.

Ferner berechtigt der erfolgreiche Besuch dieser letzteren Klasse(nicht aber der der Unter- sekunda) zum Eintritt als Studierender in die Technische Hochschule.

Die Obersekunda hat unmittelbaren Anschluss an die Unterprima der Oberrealschule, für deren Abiturienten jetzt auch zunächst in Preussen das juristische Studium zugänglich gemacht ist.

Diejenigen Obersckundaner, die am Lateinunterricht teilgenommen haben, können in die Unterprima des Realgymnasiums eintrcten, dem in letzter Zeit, zu seinen bisherigen Berechtigungen. noch der Zugang zum juristischen und medizinischen Studium eröffnet worden ist.

Durch diese Erweiterung der Berochtigungen ist es den Eltern unserer Schüler ermöglicht, die Entscheidung über den Beruf ihrer Söhne in fast allen Fällen bis zum 15. oder 16. Lebensjahre zu verschieben. Ferner können dadurch die finanziellen Opfer vermieden werden, die aus einem frühen Weggeben der Kinder in die Fremde erwachsen; vor allem aber pleibt dem Elternhaus der mass- gebende Einfluss auf die gesundheitliche und moralische Entwickelung der Söhne bis zur Grenze des Jünglingsalters gewahrt.

VI. Bekanntmachung.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, 7. April. An diesem Tage finden von 9 Uhr an die Anmeldungen und Aufnahmeprüfungen statt. Der Unterricht nimmt am 8. April, morgens 8 Uhr, seinen Anfang.

Die zur Aufnahme in die unterste Klasse(Sexta) sich meldenden Schüler müssen das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben oder wenigstens bis zum 30. September l. J. zurücklegen und sich die Kenntnisse, die in den ersten 3 Schuljahren der Volksschule erlangt werden können, gut an-