6. Bekanntnachung und Mitteikungen an die Ekltern.
Montag den 6. April, morgens von 8 Uhr ab, findet die Prüfung der neu eintretenden Schüler ſtatt; der Unterricht beginnt Dienſtag den 7. April 8 Uhr morgens.
Die zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſich meldenden Schüler müſſen das 10. Lebensjahr zurückgelegt haben oder wenigſtens bis zum 30. September l. J. zurücklegen und ſich die Kennt⸗ niſſe, die in den 4 erſten Schuljahren einer mehrklaſſigen Volksſchule erlangt werden können, gut angeeignet haben.
Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Geburts⸗ oder Taufſchein, einen Impfſchein und ein Entlaſſungszeugnis von der bisherigen Schule beizubringen.
Unbemittelte, begabte und fleißige Schüler von gutem Betragen können Freiſtellen erhalten.
An jene Eltern, welche geſonnen ſind, ihre Kinder unſerer Anſtalt anzuvertrauen, richten wir die dringende Bitte, dieſelben bereits in die unterſte Klaſſe eintreten zu laſſen, da ein ſpäter eintretender Schüler faſt immer in eine niedrigere, als die ſeinem Alter entſprechende Klaſſe geſetzt werden muß.
Die Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete entgegen, der auch bereitwilligſt jede Auskunft über die Schule erteilt.
Butzbach, im März 1891. Großherzogliche Direktion der höheren Zürgerſchule: G. Tasché.


