Jahrgang 
1888
Einzelbild herunterladen

6. Bekanntmachung und ZKitteikungen

Mit dem Beginn des neuen Schuljahrs zu Oſtern l. J. wird, wie ſchon erwähnt, eine neue Klaſſe an der höheren Bürgerſchule errichtet, ſo daß dieſelbe nunmehr ſämmtliche Klaſſen einer Realſchule beſitzt und ſich auch im Lehrplan in nichts von einer Realſchule unterſcheidet.

Großherzogliches Miniſterium hat außerdem genehmigt, daß die 4 unterſten Klaſſen der Anſtalt noch ein Jahr lang auch von Mädchen beſucht werden können; es werden daher zu Oſtern auch noch Mädchen aufgenommen werden.

Montag den 16. April, morgens von 8 Uhr ab, findet die Prüfung der neu eintretenden Schüler ſtatt; der Unterricht beginnt Dienſtag den 17. April 8 Uhr Morgens.

Die zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſich meldenden Schüler müſſen das 10. Lebensjahr zurückgelegt haben, oder wenigſtens bis zum 30. September l. J. zurücklegen und ſich die Kennt⸗ niſſe, die in den 4 erſten Schuljahren einer mehrklaſſigen Volksſchule erlangt werden können, gut angeeignet haben.

Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Geburts⸗ oder Taufſchein, einen Impfſchein und ein Entlaſſungszeugnis von der bisherigen Schule beizubringen.

An jene Eltern, welche geſonnen ſind, ihre Kinder unſerer Anſtalt anzuvertrauen, richten wir die dringende Bitte, dieſelben bereits in die unterſte Klaſſe eintreten zu laſſen, da ein ſpäter eintretender Schüler faſt immer in eine niedrigere, als die ſeinem Alter entſprechende Klaſſe geſetzt werden muß.

Die Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete entgegen, der auch bereitwilligſt jede Auskunft über die Schule erteilt.

Butzbach, im März 1888.

Großherzogliche Direction der höheren Bürgerſchule. G. Taschée

erls