Jahrgang 
1915
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Mitteilungen an die Eltern

Geſuche um Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes ſind bis zum 1. Mai ſchriftlich bei der Direktion einzureichen. Es dürfen nur erweislich bedürftige, geiſtig beſonders begabte und ſtrebſame Schüler berückſichtigt werden. Die Verleihung kann immer nur auf ein Jahr erfolgen. Eltern, die Auskunft über die Leiſtungen ihrer Söhne zu erhalten wünſchen, bitten wir, ihren Beſuch vorher anzumelden, aber Anfragen kurz vor der Verſetzung als zwecklos zu unterlaſſen.

Das Schuljahr beginnt Dienstag den 12. April 1915 und ſchließt am Samstag den 15. April 1916. Die Lage der Ferien iſt folgende: Pfingſtferien vom 23. bis 30. Mai, Sommerferien vom 15. Juli bis 11. Auguſt, Herbſtferien vom 30. September bis 13. Oktober, Weihnachtsferien vom 23. Dezember 1915 bis 5. Januar 1916.

Die Aufnahmeprüfung findet am Montag den 12. April vormittags von 8 ½¼ Uhr an ſtatt.

Großherzogliche Direktion des Wolfgang Ernſt⸗Gymnaſiums Dr. Mohr.