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Jeruſalem I. II; Eyth, Cheopspyramide; Karillon, Mich. Hely; Lay, Schematiſche Zeichnungen; Schnell, Graph. Darſtellung; Maß, Goethe u. d. Antike; Baumgarten, Die helleniſtiſch⸗römiſche Kultur; Ihne, Phänolog. Karte; Schmuck, Turnunterricht; Das große Weltpanorama XII; Jenſen und Lamzus, Der Weg zum eignen Stil; Engel, Stilkunſt; Hoffmeiſter, Durch Armenien; Buſſe, Das Gymnaſium zu Lengowo; Fabre, Der Sternhimmel;»Bonn, Geſ. Werke, 4 Bände;*Thudichum, die Germania des Tacitus;*O. Weber⸗Thudichum, H. Weber, ein Lebensbild.
Fortſetzungen von: Grimm, Wörterbuch; Brehm, Tierleben; Thesaurus linguae latinae.
2. Zeitſchriften Literar. Zentralblatt; Preuß. Jahrbücher; Zeitſchr. f. d. Gymnaſialweſen; Zeitſchr. des Allg. Deutſchen Sprachvereins; Neue Jahrbücher f. d. klaſſ. Altertum; Heſſiſche Blätter f. Volkskunde; Archäolog. Anzeiger.
Mitteilungen an die Eltern, um deren Beachtung wir dringend erſuchen.
Geſuche um Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes ſind bis zum 1. Mai ſchriftlich bei der Direktion einzureichen. Es dürfen nur erweislich bedürftige, geiſtig beſonders begabte und ſtrebſame Schüler berückſichtigt werden; zu bevorzugen ſind Schüler der oberen Klaſſen. Die Verleihung kann immer nur auf ein Jahr erfolgen.— Eltern, die Auskunft über die Leiſtungen ihrer Söhne zu erhalten wünſchen, bitten wir, ihren Beſuch vorher anzumelden. Beſuche und Anfragen kurz vor der Verſetzung bitten wir als zwecklos zu unterlaſſen.— Der Direktor iſt während der Schulzeit im Gymnaſium zu ſprechen, ſonſt in der Regel nur für Auswärtige und bei vorhergehender Anmeldung.— Alle Schreiben amtlicher Art ſind nicht an den Direktor, ſondern an die Direktion zu richten.— Die auswärtigen Schüler haben vor der Wahl oder dem Wechſel der Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen.— Bei Geſuchen um Befreiung vom Turnunterricht, die jährlich zu erneuern ſind, iſt ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, in dem der Grund der Befreiung genau angegeben iſt, ebenſo, ob dieſe Befreiung für Geräteturnen allein oder für alle Turnübungen verlangt wird.— Wir bitten die Eltern unſrer Schüler, auf die Lektüre ihrer Söhne ein wachſames Auge zu haben und die Schule in dem Kampf gegen jegliche verderbliche Lektüre zu unterſtützen.
Das Schuljahr beginnt Dienstag den 1. April 1913 und ſchließt am Samstag den 4. April 1914. Die Lage der Ferien iſt folgende: Pfingſtferien vom 11. bis 18. Mai, Sommerferien vom 17. Juli bis 13. Auguſt, Herbſtferien vom 2. his 15. Oktober, Weihnachtsferien vom 21. Dezember 1913 bis
4. Januar 1914.
Bekanntmachung
über zeit und Bedingungen der nufnahme in das Gymnaſium
Die Aufnahmeprüfung findet am Montag den 31. März vormittags von 8 ¼ Uhr an ſtatt.
Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich, daß die angemeldeten Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben, daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig ſchreiben und leſen können und genügende Sicherheit in der Rechtſchreibung und in der Kenntnis der vier Grundrechnungsarten beſitzen.
é6roßherzogliche direktion des wolfgang érnſt⸗bymnaſiums. Dr. Mohr.


