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Arbeiten in den Händen der Schüler befinden.— Bei Geſuchen um Befreiung vom Turnunterricht die jährlich zu erneuern ſind, iſt ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, in dem der Grund der Befreiung genau angegeben iſt, ebenſo, ob dieſe Befreiung für Geräteturnen allein oder für alle Turnübungen verlangt wird.— Erneut weiſen wir die Eltern u. a. Intereſſenten auf die im Staats⸗ verlag erſchienene„Amtliche Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranſtalten des Großherzogtums Heſſen“(Preis Mk. 1,20) hin.
Das Schuljahr beginnt Dienstag den 20. April und ſchließt am Samstag den 19. März 1910. Die Lage der Ferien iſt folgende: Pfingſtferien vom 30. Mai bis 6. Juni, Sommerferien vom 15. Juli bis 11. Auguſt, Herbſtferien vom 30. September bis 13. Oktober, Weihnachtsferien vom 23. Dezember 1909 bis 5. Januar 1910.
Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Hufnahme in das Gymnaſium
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden ſchriftlich jederzeit, mündlich am Montag den 19. April von 8—10 Uhr morgens im Schulgebäude entgegengenommen. Außer dem Geburts⸗ oder Taufſchein und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein vorzulegen. Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich, daß die angemeldeten Knaben das 9. Lebens⸗ jahr zurückgelegt haben, daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig ſchreiben und leſen können und genügende Sicherheit in der Rechtſchreibung und in der Kenntnis der vier Grundrechnungsarten beſitzen.
Die Aufnahmeprüfung findet an demſelben Tage von 10 Uhr vormittags an ſtatt.
Großherzogliche Direktion des Wolfgang Ernſt-Gymnaſiums. 5 Dr. Mohr.
ANES


