Jahrgang 
1904
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Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Rufnahme in das Gumnaſium.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden am Montag den 11. April von 810 Uhr morgens im Schulgebäude entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein, auf dem der Rufname unterſtrichen ſein muß, und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein vorzulegen. Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich, daß die angemeldeten Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben, daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift einigermaßen geläufig ſchreiben und leſen können und einige Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kenntnis der vier Grundrechnungsarten beſitzen.

Die Aufnahmeprüfung findet am Montag den 11. April von 10 Uhr vormittags ſtatt.

Großherzogliche Direktion des Wolfgang Ernſt-Gyumnaſiums.

Dr. Mohr.