Jahrgang 
1902
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Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gumnaſium.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden am Samstag den 5. April von 9 11 Uhr morgens im Schulgebäude entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangs⸗ zeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein vorzulegen. Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich, daß die betreffenden Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben, daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift einigermaßen geläufig ſchreiben und leſen können und einige Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kenntnis der vier Grundrechnungsarten beſitzen.

Die Aufnahmeprüfung findet am Montag den 7. April von 8 ½¼ Uhr vormittags an ſtatt. Der Unterricht beginnt Dienstag den 8. April vormittags 8 Uhr.

Großherzogliche Direktion des Wolfgang Ernſt-Gumnaſiums. Dr. mohr.

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