Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden Samſtag den 21. April von 9 Uhr morgens an im Schulgebäude entgegengenommen. Die Aufnahmeprüfung findet am Montag den 23. April von 9 Uhr vormittags an ſtatt. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein vorzulegen.
Zur Aufnahme in die Serta iſt erforderlich:
1) daß die betreffenden Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben;
2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig ſchreiben und leſen können;
4) daß ſie einige Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kenntnis der vier Grundrechnungsarten beſitzen.
Der Unterricht beginnt Dienſtag den 24. April vormittags 8 Uhr.
Ausdrücklich aufmerkſam machen wir auf§ 7 der Schulordnung:
Die auswärtigen Schüler haben vor der Wahl oder vor dem Wechſel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen.
Der Direktor hat das Recht und die Pflicht, gegen die Wahl oder die fernere Benutzung einer Wohnung Einſpruch zu erheben, wenn zu befürchten iſt, daß ein Pflege⸗ oder Koſthaus auf den Schüler einen nach⸗ teiligen Einfluß übe. Sollte hierüber keine Verſtändigung mit den Eltern erzielt werden, ſo kann die Ausweiſung des Schülers verfügt werden.
Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums.
Dr. Mohr.


