Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden Montag, den 18. April, von morgens 8— 10 Uhr in dem Conferenzzimmer entgegengenommen. Die Aufnahmeprüfung findet an demſelben Tage von 10—12 und 2—4 Uhr ſtatt. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein über die erſte, bezw. zweite Impfung vorzulegen.
Zur Aufnahme in die Serta iſt erforderlich:
1) daß die betreffenden Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben;
2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig ſchreiben und leſen können;
3) daß ſie ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kenntnis der 4 Grundrechnungs⸗ arten beſitzen.
Dienſtag, den 19. April, vormittags 7 ½ Uhr, beginnt der Unterricht.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerkſam gemacht, daß auswärtige Schüler zur Wahl einer Penſion oder Wohnung der Genehmigung des Directors bedürfen. Derſelbe iſt befugt anzuordnen, daß Penſionen oder Wohnungen, in welchen Zuwiderhandlungen gegen die Disziplinarvorſchriften geduldet werden, von den betreffenden Schülern innerhalb einer beſtimmten Friſt verlaſſen werden.
Büdingen, den 18. März 1897. Großherzogliche Direction des Gymnaſiums.
Dr. L. Wittmann.
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