Jahrgang 
1896
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6. Hopp, Georg, Wenings. Sexta; 7. Rodenhauſer, Wilh, Steinbach. 1. Albrand, Wilhelm, Büdingen. 8. Schäfer, Franz, Büdingen. 2. Block, Karl, 9. Schindler, Adolf, Hof Eich. 2 Braunewell, Wilh., Stockheim. 10. Schindler, Erwin, 4. Eibach, Friedrich, Büdingen. 11. Weil, Hermann, Büdingen. 5. Hoffmann, Ernſt,*12. Zimmer, Eugen, Ulfa.

V. Chronik der Anſtalt.

Zu Anfang des Sommer⸗Halbjahrs war Herr Lehramtsaſſeſſor Dr. Volp auf 8 Wochen zu einer militäriſchen Uebung einberufen. Durch Verfügung Großh. Miniſteriums vom 18. April 1895 wurde Herr Lehramtsaſſeſſor Berthold Weidig zu Worms zum Vertreter ernannt und übernahm vom 23. April bis 27. Mai 1895 die betr. Unterrichtsſtunden.

Durch Allerhöchſtes Dekret vom 11. Mai 1895 wurde Herr Dr. Glaſer zum Lehrer an dem Gym⸗ naſium zu Bensheim mit Wirkung vom 1. Juni an ernannt. Die Verwaltung der durch dieſe Verſetzung erledigten Lehrerſtelle wurde durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums dem Herrn Lehr⸗ amtsaſſeſſor Berthold Weidig übertragen.

Am 8. Auguſt wurde zur Erinnerung an die Auguſttage des Jahres 1870 im Jägerthal ein Spiel⸗ und Turnfeſt abgehalten. Leider wurde dasſelbe durch Gewitterregen beeinträchtigt, aber es konnten doch die meiſten der beabſichtigten Spiele und Turnübungen durchgeführt und hierauf eine Preisverteilung vorgenommen werden.

Am 19. November beſuchte Herr Geh. Oberſchulrath Soldan unſer Gymnaſium und wohnte dem Unterricht in allen Klaſſen bei.

Die Geburtstage Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs und Sr. Majeſtät des Kaiſers wurden durch eine Vorfeier am 23. November, bezw. 25. Januar, feſtlich begangen. Die Feſtrede am erſtgenannten Tage hielt Herr Dr. Koſt, am zweiten Herr Dr. Dingeldein. Der fünfundzwanzigſte Gedenktag der Er⸗ richtung des Deutſchen Reiches wurde am 18. Januar in der zum Feſtſaal hergerichteten Turnhalle unter zahlreicher Beteiligung der Bewohner unſerer Stadt gefeiert. Die Feſtrede hielt Herr Dr. Jäger.

Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schul⸗ angelegenheiten, vom 23. Februar 1883(Amtsblatt Nr. 2) iſt ein für die häuslichen Arbeiten der Schüler höherer Lehranſtalten einzuhaltendes Maß feſtgeſetzt. Nach dieſer darf die Fertigung der häuslichen Arbeiten in Anſpruch nehmen:

a) bei den Schülern der VI u. V: eine Stunde den Schultag oder 6 Stunden die Woche. b) IV u. IIIb: zwei Stunden, 12 c) IIla u. IIb: zwei u. eine halbe St. 3 15 d) 8 Ila u. I: drei Stunden 18

Die Eltern werden erſucht, der Direktion, und zwar nicht anonym, Anzeige zu machen, wenn ſie die ihnen angehörigen Schüler durch häusliche Arbeiten überlaſtet erachten, damit die Sache alsbald näher feſtgeſtellt und eintretenden Falls Abhülfe geſchaffen werden kann.

Aoe