Jahrgang 
1894
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IV. Chronik der Anſtalt.

Durch Allerhöchſtes Dekret vom 30. März 1893 wurde der Lehrer an dem hieſigen Gymnaſium Dr. Karl Oßwald auf ſein Nachſuchen, unter Anerkennung ſeiner langjährigen treu geleiſteten Dienſte, mit Wirkung vom 1. April an, in den Ruheſtand verſetzt.

Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums vom 7. April 1893 wurde dem Lehramts⸗Aſſeſſor Dr. Eduard Volp zu Freien⸗Seen die proviſoriſche Verwaltung einer Lehrerſtelle an dem hieſigen Gymnaſium übertragen und derſelbe am 29. April in ſeinen Dienſt eingewieſen.

Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums vom 16. Mai 1893 wurde dem bis dahin an dem hieſigen Gymnaſium als Volontär beſchäftigten Lehramts⸗Aſſeſſor Heinrich Wittekind die proviſoriſche Ver⸗ waltung einer Lehrerſtelle an dem Realgymnaſium und der Realſchule zu Mainz übertragen.

Herr Turninſpector Marx nahm am 27. und 28. Juni eine Beſichtigung des Turnunterrichtes aller Klaſſen vor.

Durch Allerhöchſtes Dekret vom 11. November 1893 wurde dem Lehrer an dem hieſigen Gymnaſium Eugen Kölſch der Charakter alsProfeſſor erteilt.

Die Geburtstage Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs und Sr. Majeſtät des Kaiſers wurden in herkömmlicher Weiſe unter zahlreicher Beteiligung der Bewohner unſrer Stadt gefeiert. Die Feſtrede am 25. November hielt Herr Profeſſor Kölſch, am 27. Januar Herr Dr. Geiſt.

Im Laufe des Winterhalbjahrs bildete ſich aus den Schülern der Unterprima eine Abteilung freiwilliger Krankenträger, deren Unterricht und Anleitung der hieſige Kreisarzt, Herr Medicinalrat Dr. Hauſer, mit dankenswerter Bereitwilligkeit übernahm.

Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schul⸗ angelegenheiten, vom 23. Februar 1883(Amtsblatt Nr. 2) iſt ein für die häuslichen Arbeiten der Schüler höherer Lehranſtalten einzuhaltendes Maß feſtgeſetzt. Nach dieſer darf die Fertigung der häuslichen Arbeiten in Anſpruch nehmen:

a) bei den Schülern der VI u. V: eine Stunde den Schultag oder 6 Stunden die Woche. b) IV u. IIIb: zwei Stunden 12 c) IIIa u. IIb: zwei u. eine halbe St. 15 d) Ila u. I: drei Stunden. 18

Die Eltern werden erſucht, der Direction und zwar nicht anonym, Anzeige zu machen, wenn ſie die ihnen angehörigen Schüler durch häusliche Arbeiten überlaſtet erachten, damit die Sache alsbald näher feſtgeſtellt und eintretenden Falls Abhülfe geſchafft werden kann.

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