Jahrgang 
1891
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VI. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden Montag den 6. April, von Morgens 3 Uhr an, in dem Conferenzzimmer entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangs⸗ zeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein über die erſte, bezw. zweite Impfung vorzu⸗ legen. Die Aufnahmeprüfungen finden Dienſtag, den 7. April, von Morgens 8 Uhr an, ſtatt.

Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich:

1) daß die betreffenden Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben;

2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig ſchreiben und leſen können;

3) daß ſie ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kenntniß der vier Grundrechnungs⸗ arten beſitzen.

Mittwoch, den 8. April, Vormittags 7 Uhr, beginnt der Unterricht.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerkſam gemacht, daß auswärtige Schüler zur Wahl einer Penſion oder Wohnung der Genehmigung des Directors bedürfen. Derſelbe iſt befugt anzuordnen, daß Penſionen oder Wohnungen, in welchen Zuwiderhandlungen gegen die Disciplinarvorſchriften geduldet werden, von den betreffenden Schülern innerhalb einer beſtimmten Friſt verlaſſen werden.

Büdingen, den 7. März 1891.

Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. Dr. L. Wittmann.

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