IV. Mifteilungen an die Eltern.
Anmeldungen können noch bis zum Beginn des neuen Schuljahrs, am 25. April 1927, erfolgen. Die Aufnahmeprüfungen werden am gleichen Tage ab 9 Uhr abgehalten. Der stundenplanmäßige Unterricht beginnt am Dienstag, den 26. April 1927.
Die Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums und der Realschule erfolgt im allgemeinen nur nach vierjährigem Grundschulbesuch. Ganz besonders leistungsfähige Schüler können nach den Bestimmungen vom 19. 1. 1926 auch schon nach dem dritten Grundschuljahrz aufge- nommen werden. Geburtsschein, Impfschein und Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule sind vorzulegen.
Zur Festsetzung des Schulgeldes, das monatlich 17.50 RM beträgt(bei GeschwisternErmäßi- gung) ist ein Ausweis über die in der Schulausbildung befindlichen Geschwister erforderlich (auch über Geschwister in der Volksschule). Eine entsprechende Bescheinigung wird der betr. Schulleiter ausstellen.
Begabte, fleißige Schüler mit gutem Betragen können ganze oder halbe Freistellen erhalten. Die Zahl der Freistellen ist begrenzt. Nur wirklich bedürftige Schüler sollen sich melden. Die Gesuche, die alljährlich erneuert werden müssen, sind an die Direktion zu richten. End- termin 1. Mai 1927.
Die Erfahrungen der letzten Zeit nötigen die Direktion, die Bitte auszusprechen, das Schulgeld doch pünktlich bis zum Ende eines jeden Monats zu zahlen. Die Zahlung erfolgt außer durch Barzahlung beim Schulkassenrechner am besten auf das, Post- scheckkonto Nr. 24686 der Kasse des Gymnasiums und der Realschule in Bingen, Postscheck- amt Frankfurt a. M., oder auf unser Konto bei der Kreissparkasse Bingen Nr. 125.
Befreiung von allgemein verbindlichen Lehrstunden, wozu auch Turn- und Spiel- stunden gehören, kann nur durch den Direktor gegen Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses erfolgen. Nur in ganz dringenden Fällen darf im Anschluß an die Ferien Urlaub erteilt werden.
Die Teilnahme an der Schülerunfallversicherung(75 Pfg. Jahresprämie) ist nach einer Verfügung des L. f. d. B. für alle Schüler Pflicht.
Zu Beginn des Schuljahres wird den Eltern mitgeteilt, an welchen Tagen sich die Hefte mit den von den Lehrern durchgesehenen und beurteilten Klassenarbeiten in den Händen der Schüler befinden. Die Eltern mögen alsdann Einsicht in die Hefte nehmen, um: so dauernd über die Leistungen ihrer Söhne unterrichtet zu sein.
Rücksprachen der Eltern bei den Klassenführern und Klassenlehrern sind im Interesse der Schüler wünschenswert. Vorherige Anmeldung erleichtert diese Besprechungen sehr. Rücksprachen erst einige Wochen vor Schluß des Schuljahres haben keinen Zweck. Während des Unterrichts sind die Lehrer nicht zu sprechen.
Die Ferien im Schuljahr 1927/28:
Pfingstferien vom 5. Juni bis 12. Juni.
Sommerferien vom 16. Juli bis 15. August.
Herbstferien richten sich nach dem Beginn der allgem. Weinlese. Weihnachtsferien vom 22. Dezember 1927 bis 5. Januar 1928. Osterferien werden durch die Schulbehörde festgelegt.
Der Direktor ist in der Regel täglich zwischen 11 und 12 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen.
Fernsprecher Nr. 780.
Schluß des Schuljahres 1926/27 am 2. April 1927.
Bingen, im März 1927.
Direktion des Gymnasiums und der Realschule Adler, OberstudiendireKktor.
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