VI. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.
. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 12. April 1915, um 8 Uhr; gleichzeitig finden
die Aufnahmeprüfungen der angemeldeten Schüler statt.
Schulgeldbefreiungen, ebenso wie Stiftungen werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit an solche Schüler(nicht in der Vorschule) verliehen, die sich durch gute Befähigung, Strebsamkeit und gute Sitten auszeichnen. Sie erlöschen mit dem Ab- lauf des Schuljahrs. Werden sie weiter gewünscht, so ist jedesmal vor dem 1. Mai eine Eingabe an den Unterzeichneten zu richten.
Die schriftlichen Klassenarbeiten werden, soweit möglich, an bestimmten Tagen, die zu Beginn des Schuljahres den Eltern mitgeteilt werden, den Schülern verbessert zurückge- ben. Hierdurch soll den Eltern die Gelegenheit gegeben werden, sich von den Fortschritten ihrer Söhne Kenntnis zu verschaffen.
Nach einer Ministerialverfügung vom 21. April 1911 sind Schüler, die nach Ablauf des achten Schuljahres austreten, von der Fortbildungsschule nur dann entbunden, wenn sie min- destens ein Jahr lang der Obertertia angehört und nach dem Urteil des Lehrerrats in den wichtigsten Haupt- und Nebenfächern erfolgreich mitgearbeitet haben.
Um ein gedeihliches Zusammenwirken von Schule und Haus zu fördern, werden die Eltern gebeten, sich in allen besonderen Angelegenheiten an die Herren Fach- und Klassen- lehrer zu wenden und, wenn es irgend angängig ist, die Absicht ihres Besuchs den Lehrern, die sie zu sprechen wünschen, spätestens einen Tag vorher mitzuteilen. Die Lehrer be- trachten es als ihre Pflicht, einen vertrauensvollen Verkehr mit den Eltern anzu- bahnen und zu unterhalten. Auch der Direktor ist stets in seinem Amtszimmer bis 12 Uhr zu sprechen.
Eine Befreiung von Pflichtstunden aus gesundheitlichen Gründen kann nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses eintreten, worin der Zeitpunkt, bis zu dem die Befreiung dauern soll, anzugeben ist. Befreiungsgesuche sind in jedem Jahre zu erneuern.
Austrittszeugnisse können erst dann verabfolgt werden, wenn das Schulgeld ganz bezahlt ist. Zur Ausstellung von Schülerzeitkarten diene folgende Ferienangabe für das kommende Schul- jahr: Pfingsten: 23. bis 29. Mai; Sommer: 15. Juli bis 11. August; Herbst: 30. September bis 13. Oktober; Weihnachten: 23. Dezember bis 5. Januar 1916; Schluss des Schuljahrs: 15. April 1916. Dazu kommen noch folgende schulfreien Tage: Christi Himmelfahrt 13. Mai; Fronleichnam 3. Juni; Ludwigstag 25. August; Geburtstag Ihrer Königl. Hoheit der Groß- herzogin 17. September; Allerheiligen 1. November; Fastnacht 6. und 7. März 1916.
Bingen im März 1915.
Großherzogliche Direktion
der Realschule und des Progymnasiums Dr. Denig.


