VI. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 20. April 1914, um 8 Uhr; gleichzeitig finden die Aufnahmeprüfungen der angemeldeten Schüler statt.
Schulgeldbefreiungen, ebenso wie Stiftungen werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit an solche Schüler(nicht in der Vorschule) verliehen, die sich durch gute Befähigung, Strebsamkeit und gute Sitten auszeichnen. Sie erlöschen mit dem Ab- lauf des Schuljahrs. Werden sie weiter gewünscht, so ist jedesmal vor dem 1. Mai eine Eingabe an den Unterzeichneten zu richten.
Die schriftlichen Klassenarbeiten werden, soweit möglich, an bestimmten Tagen, die zu Beginn des Schuljahres den Eltern mitgeteilt werden, den Schülern verbessert zurück- gegeben. Hierdurch soll den Eltern die Gelegenheit gegeben werden, sich von den Fort- schritten ihrer Söhne Kenntnis zu verschaffen.
Nach einer Ministerialverfügung vom 21. April 1911 sind Schüler, die nach Ablauf des achten Schuljahres austreten, von der Fortbildungsschule nur dann entbunden, wenn sie mindestens ein Jahr lang der Obertertia angehört und nach dem Urteil des Lehrerrats in den wichtigsten Haupt- und Nebenfächern erfolgreich mitgearbeitet haben.
Um ein gedeihliches Zusammenwirken von Schule und Haus zu fördern, werden die Eltern gebeten, sich in allen besonderen Angelegenheiten an die Herren Fach- und Klassen- lehrer zu wenden und, wenn es irgend angängig ist, die Absicht ihres Besuchs den Lehrern, die sie zu sprechen wünschen, spätestens einen Tag vorher mitzuteilen. Die Lehrer be- trachten es als ihre Pflicht, einen vertrauensvollen Verkehr mit den Eltern anzu- bahnen und zu unterhalten. Auch der Direktor ist stets in seinem Amtszimmer bis 12 Uhr zu sprechen.
Die Eltern unserer Schüler sind durch die Presse eingehend darüber unterrichtet, welche verheerenden Wirkungen die Schund- und Schmutzliteratur auf die jugendlichen Ge- müter ausübt. Es ist eine alte Forderung, daß Schule und Haus zusammen arbeiten sollen. Es ist aber ein Unding, in der Schule literarische Erziehung zu pflegen und im Elternhause Schund und seichte Unterhaltungs- und Witzblätter zu lesen oder zu gestatten. Wir richten daher, wie auch in früheren Jahren, an die Eltern das dringendste Ersuchen, alle erdenkliche Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß der Sohn nichts erwirbt, kauft, leiht, was geeignet ist, seinen Geschmack zu schädigen, seine Phantasie ungesund zu erhitzen und sein sittliches Gefühl zu beeinträchtigen.
Zur Ausstellung von Schülerzeitkarten diene folgende Ferienangabe für das kommende Schul- jahr: Pfingsten: 31. Mai bis 6. Juni; Sommer: 16. Juli bis 12. August; Herbst: 1. bis 14. Oktober; Weihnachten: 24. Dezember bis 6. Januar 1915; Schluß des Schuljahres: 29. März 1915. Dazu kommen noch folgende schulfreien Tage: Christi Himmelfahrt 21. Mai; Fron- leichnam 11. Juni; Mariä Himmelfahrt 15. August; Ludwigstag 25. August; Geburtstag Ihrer Königl. Hoheit der Großherzogin 17. September; Allerheiligen 1. November; Fastnacht 15. und 16. Februar 1915.
Bingen, im März 1914. Grossherzogliche Direktion
der Realschule und des Progymnasiums Dr. Denig.


