VII. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 25. April 1911, um 8 Uhr; Tags zuvor finden um 8 Uhr die Aufnahmeprüfungen statt. Anmeldungen zur Aufnahme werden, soweit noch nicht geschehen, Donnerstag, den 20. April, von 10 Uhr ab auf dem Amtszimmer des Unterzeichneten entgegengenommen. Außer dem Impfschein und dem Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule ist auch ein Auszug aus dem standes- amtlichen Geburtsregister vorzulegen, in welchem, falls mehrere Vornamen vorhanden sind, der Rufname unterstrichen sein muß. Diejenigen Schüler, welche in die unterste Klasse (Sexta) der Realschule oder des Progymnasiums eintreter wollen, müssen neun Jahre alt sein und, wenn sie nicht unmittelbar aus unserer Vorschule übertreten, durch eine Prüfung nach- weisen, daß sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschreibung besitzen und in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen geübt sind. In die unterste Klasse der Vorschule können Knaben aufgenommen werden, die sechs Jahre alt sind.
Schulgeldbefreiungen, ebenso wie Stiftungen werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit an solche Schüler(nicht in der Vorschule) verliehen, die sich durch gute Befähigung, Strebsamkeit und gute Sitten auszeichnen. Sie erlöschen mit dem Ablauf des Schuljahrs. Werden sie weiter gewünscht, so ist jedesmal vor dem 1. Mai eine Eingabe an den Unterzeichneten zu richten.
Die schriftlichen Klassenarbeiten werden, soweit möglich, an bestimmten Tagen, die zu Beginn des Schuljahrs den Eltern mitgeteilt werden, den Schülern verbessert zurück- gegeben. Hierdurch soll den Eltern die Gelegenheit gegeben werden, sich von den Fort- schritten ihrer Söhne Kenntnis zu verschaffen.
Nach einer Ministerialverfügung vom 7. Dezember 1910 wird künftighin in allen Schul- und Prüfungszeugnissen das Urteil über das Betragen der Schüler durch folgende fünf Noten ausgedrückt: 1 sehr gut, 2 gut, 3 im ganzen gut, 4 nicht ohne Tadel, 5 tadelhaft. Die Fl eiß- note fällt in den Schulzeugnissen, mit Ausnahme des Einjährigen-Zeugnisses, künftig weg. Um ein gedeihliches Zusammenwirken von Schule und Haus zu fördern, werden die Eltern gebeten, sich in allen besonderen Angelegenheiten an die Herren Fach- und Klassen- lehrer zu wenden und, wenn es irgend angängig ist, die Absicht ihres Besuchs den Lehrern, die sie zu sprechen wünschen, spätestens einen Tag vorher mitzuteilen. Die Lehrer betrachten es als ihre Pflicht, einen vertrauensvollen Verkehr mit den Eltern anzubahnen und zu unterhalten. Auch der Direktor ist stets in seinem Amtszimmer bis 12 Uhr zu sprechen.
Die Eltern unserer Schüler sind durch die Presse eingehend darüber unterrichtet, welche verheerenden Wirkungen die Schund- und Schmutzliteratur auf die jugendlichen Gemüter ausübt. Es ist eine alte Forderung, daß Schule und Haus zusammen arbeiten sollen. Es ist aber ein Unding, in der Schule literarische Erziehung zu pflegen und im Elternhause Schund und seichte Unterhaltungs- und Witzblätter zu lesen oder zu gestatten. Wir richten daher, wie auch im vorigen Jahr, an die Eltern das dringendste Ersuchen, alle erdenkliche Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß der Sohn nichts erwirbt, kauft, leiht, was geeignet ist, seinen Geschmack zu schädigen, seine Phantasie ungesund zu erhitzen und sein sittliches Gefühl zu beeinträchtigen.
In das kommende Schuljahr fallen folgende Ferien: Ostern: 9. bis 23. April; Pfingsten: 4. bis 11. Juni; Sommer: 13. Juli bis 9. August; Herbst: 28. Sept. bis 11. Oktober; Weih- nachten: 21. Dezember bis 3. Januar 1912. Schluß des Schuljahrs: 30. März 1912. Dazu kommen noch folgende schulfreien Tage: Christi Himmelfahrt 25. Mai, Fronleichnam 15. Juni, Marià Himmelfahrt 15. August, Ludwigstag 25. August, Geburtstag Ihrer Kgl Hoheit der Großherzogin 17.(16.) Sept., Allerheiligen 1. November, Fastnacht: 19. und 20. Febr. 1912.
Bingen, im März 1911.
Grossherzogliche Direktion der Realschule und des Progymnasiums Dr. Denig.


