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VII. Bekanntmachungen und Mitteilungen
an die Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 5. April 1910, um 8 Uhr; Tags zuvor finden um 8 Uhr die Aufnahmeprüfungen statt. Anmeldungen zur Aufnahme werden, soweit noch nicht geschehen, Freitag, den 1. April, von 10 Uhr ab auf dem Amtszimmer des Unterzeichneten entgegengenommen. Außer dem Impfschein und dem Abgangszeug- nis der zuletzt besuchten Schule ist auch ein Auszug aus dem standesamtlichen Ge- burtsregister vorzulegen, in welchem, falls mehrere Vornamen vorhanden sind, der Ruf- name unterstrichen sein muß. Diejenigen Schüler, welche in die unterste Klasse(Sexta) der Realschule oder des Progymnasiums eintreten wollen, müssen neun Jahre alt sein und, wenn sie nicht unmittelbar aus unserer Vorschule übertreten, durch eine Prüfung nachweisen, daß sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicher- heit in der Rechtschreibung besitzen und in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen geübt sind. In die unterste Klasse der Vorschule können Knaben aufgenommen werden, die sechs Jahre alt sind.
Schulgeldbefreiungen, ebenso wie Stiftungen werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit an solche Schüler(nicht in der Vorschule) verliehen, die sich durch gute Befähigung, Strebsamkeit und gute Sitten auszeichnen. Sie erlöschen mit dem Ablauf des Schuljahrs. Werden sie weiter gewünscht, so ist jedesmal vor dem 1. Mai eine Eingabe an den Unterzeichneten zu richten.
Die schriftlichen Klassenarbeiten werden, soweit möglich, an bestimmten Tagen, die zu Beginn des Schuljahrs den Eltern mitgeteilt werden, den Schülern verbessert zurück- gegeben. Hierdurch soll den Eltern die Gelegenheit gegeben werden, sich von den Fort- schritten ihrer Söhne Kenntnis zu verschaffen.
Die Weihnachtszeugnisse fallen künftighin weg.
Um ein gedeihliches Zusammenwirken von Schule und Haus zu fördern, werden die Eltern gebeten, sich in allen besonderen Angelegenheiten an die Herren Fach- und Klassenlehrer zu wenden und, wenn es irgend angängig ist, die Absicht ihres Besuchs den Lehrern, die sie zu sprechen wünschen, spätestens einen Tag vorher mitzuteilen. Es ist eine oft gemachte Erfahrung, daß Eltern es unterlassen, die Lehrer aufzusuchen, um ihnen nicht„lästig zu fallen“. Dieser Auffassung gegenüber soll hier mit Nachdruck festgestellt werden, daß es die Lehrer als ihre Pflicht betrachten, einen vertrauensvollen Ver- kehr mit den Eltern anzubahnen und zu unterhalten. Auch der Direktor ist stets in seinem Amtszimmer bis 12 Uhr zu sprechen.— Es ist ferner in der Presse wiederholt auf die verheerenden Wirkungen der Schundliteratur hingewiesen worden; auch an dieser Stelle wollen wir nicht verfehlen, die Eltern dringend zu bitten, daß sie den häus- lichen Lesestoff ihrer Kinder sorgfältig überwachen.
In das kommende Schuljahr fallen folgende Ferien: Ostern: 20. März bis 3. April; Pfingsten: 15. Mai bis 22. Mai; Sommer: 14. Juli bis 10. August; Herbst: 29. Sept. bis 12. Oktober; Weihnachten: 22. Dezember bis 4. Januar 1911. Schluß des Schuljahrs: 8. April 1911. Dazu kommen noch folgende schulfreien Tage: Christi Himmelfahrt 5. Mai, Fronleichnam 26. Mai, Marià Himmelfahrt 15. August, Ludwigstag 25. August, Geburtstag lhrer Kgl. Hoheit der Großherzogin 17. Sept., Alerheligen ir November, Fastnacht: 27. und 28. Febr. 1911.
Bingen, im März 1910.
drssszerzogiuis direktion der Realschule und des trolymnasiums nan Dr. Denig.


