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VI. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.
. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 28. April 1908, um 8 Uhr; Tags zuvor finden Wum 8 Uhr die Aufnahmeprüfungen ſtatt. Anmeldungen zur Aufnahme werden, ſoweit noch nicht geſchehen, Samstag, den 25. April, von 4 Uhr ab auf dem Amtszimmer des Unter- zeichneten entgegengenommen. Außer dem Impfſchein und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule iſt auch ein Auszug aus dem ſtandesamtlichen Geburts- regifter vorzulegen, in welchem, falls mehrere Vornamen vorhanden ſind, der Rufname unterſtrichen ſein muß. Diejenigen Schüler, welche in die unterfte Klaſſe(Sexta) der Real- ſchule oder des Progymnaſiums eintreten wollen. müffen neun Jahre alt ſein und, wenn ſie nicht unmittelbar aus unſerer Vorſchule übertreten, durch eine Prüfung nachweiſen, daß ſie die deutſche und lateiniſche Schrift gelaufig leſen und ſchreiben können, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung befitzen und in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen geübt ſind. In die unterfte Klaſſe der Vorſchule können Knaben aufgenommen werden, die ſechs Jahre alt ſind. . Schulgeldbefreiungen in der Realſchule und dem Progymnaſium, ebenſo wie Stif- tungen werden auf Nachſuchen und Erweis der Bedürftigkeit an ſolche Schüler verliehen, die ſich durch gute Befähigung. Strebfamkeit und gute Sitten auszeichnen. Sie erlöſchen mit dem Ablauf des Schuljahrs. Werden ſie weiter gewünſcht, ſo ift jedesmal vor dem 1. Mai eine Eingabe an dem Unterzeichneten zu richten. Die ſchriftlichen Klaſſenarbeiten werden, ſoweit möglich, an beftimmten Tagen die zu Beginn des Schuljahres den Eltern mitgeteilt werden, den Schülern verbefſfert zurück- gegeben. Hierdurch foll den Eltern die Gelegenheit gegeben werden, ſich von den Fort- ſchritten ihrer Söhne Kenntnis zu verſchaffen. Die Schulgeldfätze für die Realſchule und das Progymnaſium ſind gleichgeſtellt. Für Nichtheſſen wird ein Zuſchlag von 20 Mk. erhoben. Schüler, die nach Ablauf des achten Schuljahres die Anſtalt verlaſfen, ſind nur dann von der Fortbildungsſchulpflicht entbunden, wenn ſie mindeſtens ein Jahr der Obertertia angehört haben. Wir wiederholen unſeren früher geäußerten Wunſch, daß die Schule auf einen regen, ver- trauensvollen Verkehr mit dem Elternhaufe hohen Wert legt. In das kommende Schuljahr fallen folgende Ferien: Oſtern: 12. April bis 26. April, Pfingften: 7. Juni bis 14. Juni, Sommer 16. Juli bis 12. Auguſt, Herbft 14 Tage(Lage unbeftimmt), Weih- nachten 20. Dezember bis 4. januar 1909. Schluß des Schuljahres 3. April 1909. Dazu kommen noch folgende ſchulfreie Tage: Christi Himmelfahrt 28. Mai, Fronleichnam 18. Juni, Mariä Himmelfahrt 15. Auguft, Ludwigstag 25. Auguſt, Geburtstag I. K. H. der Großherzogin 17. September, Allerheiligen 1. November, Faftnacht 24. und 25. Februar 1909. Bitte an die Freunde unserer Anstalt. Für die unſerem Archiv gütigft übermittelten fehlenden Jahresberichte 1868, 1870, 1888, ſagen wir den betreffenden Herren unſern verbind- lichſten Dank. Es fehlt uns nunmehr noch der Jahrgang 1879, für den wir einem geneigten Spender ſehr dankbar wären.
Bingen, im April 1908.
Großherzogliche Direktion der Realſchule und des Progymnaſiums Dr. Denig.


