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a) Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen;
b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗ kommenden Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes.
d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Das Progymnaſium nimmt in die Sexta ebenfalls Knaben auf, welche das 9te Lebens⸗ jahr entweder ſchon zurückgelegt haben oder bis zum 30. September 1902 zurücklegen. Die Schüler, welche in die Sexta des Progymnaſiums aufgenommen ſein wollen, müſſen vor allem gute Sicherheit im Schreiben und Leſen der lateiniſchen Schrift nachweiſen.
Auswärtige Schüler müſſen in Privathäuſern untergebracht werden und dürfen nicht im Gaſthauſe eſſen. Der Direktion iſt Anzeige zu machen, wo die Schüler wohnen. Ebenſo muß jeder Wohnungswechſel der Direktion mitgeteilt werden. Familien, welche gern Schüler aufnehmen, wollen ſich bei Großh. Direktion melden.
Es iſt ſehr wünſchenswert, daß ſich die Eltern regelmäßig über die Fortſchritte der Schüler, ſoweit ſie in den Heften zu Tage treten, unterrichten und bei wiederholt mangelhaften Leiſtungen ſich rechtzeitig mit dem Direktor bezw. mit dem Klaſſenführer und den Lehrern des betreffenden Faches beſprechen.
Bingen, März 1902. Großh. Direktion der Realſchule und des Progymnaſiums zu Bingen am Rhein. Profeſſor Dr. Helm.


