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Die Realſchule führt von Oſtern 1900 an ihre Schüler in 6 Jahren bis zur⸗ Einjährigenberechtigung, in 7 Jahren bis zur Unterprima einer Ober⸗
realſchule.. Das Progymnaſium führt ſeine Schüler in 6 Jahren bis zur Ein⸗
jährigenberechtigung, in 7 Jahren bis zur Unterprima eines humaniſtiſchen
Gymnaſiums. Auswärtige Schüler müſſen in Privathäuſern untergebracht werden und dürfen
nicht im Gaſthauſe eſſen. Der Direktion iſt Anzeige zu machen, wo die Schüler wohnen. Ebenſo muß jeder Wohnungs wechſel der Direktion mitgeteilt werden. Familien, welche gern Schüler aufnehmen, wollen ſich bei Großh. Direktion melden.
Broßh. Divelttioan der Realſchule und des Progumnaſiums zu Bingen am Rhein.
Dr. Theodor Walter.


