Jahrgang 
1899
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8. Bekanntmachung

betreffend das neue Schuljahr und die Aufnahme neuer Schüler.

Anmeldungen zur Aufnahme in die Vorſchule, die Realſchule und in das Progymnaſium werden Montag den 10. April, morgens von 8 Uhr an, im Amtszimmer des Direktors entgegen⸗ genommen. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugniß der zuletzt beſuchten Schule iſt auch der Impfſchein über die erſte beziehungsweiſe zweite Impfung vorzulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden Dienſtag, den 11. April, von morgens 8 Uhr an, ſtatt. Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch den 12. April.

Die Vorſchule, welche vier Jahre umfaßt und für die Realſchule und das Progymnaſium vorbereitet, nimmt in ihrer unterſten Klaſſe Knaben auf, die bis zum 30. September 1899 das ſechſte Lebensjahr zurückgelegt haben. Den verehrlichen Eltern wird enpfohlen, ihre Kinder, welche ſpäter die Realſchule oder das Progymnaſium beſuchen ſollen, möglichſt zeitig der Vorſchule anzuvertrauen.

Die Realſchule nimmt in die ſechſte Klaſſe Knaben auf, die das zehnte Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. September 1899 das zehnte Lebensjahr vollenden. Bei der Eintrittsprüfung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

1. Tihigkeit deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu önnen;

2. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter;

3. Kenntnis der Begriffswörter, ihre Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes;

4. Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.

Das Progymnaſium nimmt in die Sexta(Vlla der Realſchule)nach drei Schul⸗ jahren, d. h. Knaben auf, welche das neunte Lebensjahr entweder ſchon zurückgelegt haben oder bis zum 30. September 1899 zurücklegen. Die Schüler, welche in die Sexta des Progymnaſiums aufgenommen ſein wollen, müſſen vor allem gute Sicherheit im Schreiben und Leſen der lateiniſchen Schrift und Deklination und Konju⸗ gation mit lateiniſcher Terminologie nachweiſen.

Die Realſchule nimmt alſo in ihre unterſte Klaſſe nach vier Schuljahren, das Progymnaſium in ſeine unterſte Klaſſe ſchon nach drei Schuljahren auf. Das Progymnaſium führt in ſieben Jahren ſeine Schüler bis zur Unterprima eines humaniſtiſchen Gymnaſiums.

Auswärtige Schüler müſſen in Privathäuſern untergebracht werden und dürfen nicht im Gaſthauſe eſſen. Der Direktion iſt Anzeige zu machen, wo die Schüler wohnen. Ebenſo muß jeder Wohnungswechſel der Direktion mitgeteilt werden. Familien, welche gern Schüler aufnehmen, wollen ſich bei Großh. Direktion melden.

Großh. Direktion der Realſchule und des Progymnaſiums zu Bingen am RKhein. Dr. Theodor Walter.