Jahrgang 
1896
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Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. September 1896 das zehnte Lebensjahr vollenden. Bei der Eintrittsprüfung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen: 1) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können; 2) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreib⸗ ung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter; 3) Kenntnis der Begriffswörter, ihre Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes; 4) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.

Großherzogliche Direktion der Realſchule zu Bingen am Rhein.

Dr. Theodor Malter.