22
Dienſtag den 23. Närz. 8— 8 ½ Uhr: ECvangeliſche Religion für alle Claſſen. 8 ½— 9„ Latein. 9— 9 ½„ 1b Algebra. 9 ½— 10 Uhr: Ib Phyſik. 10— 10 ½„ Ia mathematiſche Geographie.
10 ½— 11„ la kaufmänniſches Rechnen. 11 11 ½„ Ia Geſchichte. 11 ½— 12„ Declamation, Geſang, Schlußrede.
III. Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme in die Realſchule und deren Berechtigung.
In die ſiebente Claſſe oder Vorſchule werden Schüler nach zurückgelegtem 7. Le⸗ bensjahr aufgenommen, inſofern ſie ziemlich geläufig leſen und mit großen und kleinen Buchſtaben ſchreiben gelernt haben, außerdem Uebung im Rechnen innerhalb des Zahlen⸗ kreiſes von 1—100 beſitzen.
Außer der Vorſchule beſteht die Realſchule jetzt aus ſechs einjährigen Claſſen. Schüler, welche die oberſte Claſſe(bisher la) am Ende des Schuljahres mindeſtens mit der zweiten Note(gut) im Betragen und mit ebenderſelben Note(groß) in Fleiß und Fortſchritt verlaſſen, erhalten das Zeugniß behufs der Meldung zum ein⸗ jährigen freiwilligen Militärdienſt.
Als Normalalter gelten bei der Aufnahme in die verſchiedenen Claſſen: in die VI. Cl. das 10. Lebensjahr, in die V. das 11. Lebensjahr und ſo fort bis in I, wo das zurückgelegte 15. Lebensjahr erforderlich iſt. Möglichſt frühes Eintreten der Schüler iſt ihrer planmäßig durchzuführenden Ausbildung wegen durchaus wünſchenswerth. Zur Aufnahme in die unterſte eigentliche Realclaſſe(VI.) ſind erforderlich: Geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, ziemliche Rechtſchreibung und Uebung in den vier Grundrechnungsarten, zumal Kenntniß des Einmaleins.
Die Prüfung der neuaufzunehmenden Schüler findet Montag, den 5. April, Morgens um 8 Uhr, im Lokale der Realſchule im hieſigen Amthauſe ſtatt. Anmel⸗ dungen beliebe man vom 25. März an mündlich oder ſchriftlich bei dem unterzeichneten Director zu machen.
Der Beginn des neuen Schuljahrs iſt auf Dienſtag den 6. April, Mor⸗ gens 8 Uhr feſtgeſetzt, wo zugleich der Uebertritt der vorrückenden Schüler in höhere Claſſen ſtattfindet.
Das jährliche Schulgeld wird in 2 Raten, in den erſten Wochen des Sommer⸗ und Winterhalbjahres, erhoben und beträgt für die Vorſchüler(Cl. VII) 36 Mark, für die 3 Unterclaſſen der Realſchule 48 Mark, für die 3 oberſten Claſſen 60 Mark.
Die Großherzogliche Direction der Realſchule zu Bingen. Prof. Dr. Glaſer.


