Jahrgang 
1915
Einzelbild herunterladen

16

VI. Stiftungen und Unterstützungen.

Die Anstalt besitzt keine Stiftungen.

Von dem Schulgeld werden zehn Prozent der Gesamt-Solleinnahme an bedürftige Schüler vergeben. Ein ganzer oder teilweiser Erlass kann aber vorschriftsmässig nur solchen Schülern gewährt werden, die die Anstalt mindestens ein halbes Jahr besucht haben und im Betragen und Fleiss wenigstens das Zengnisgut, in den Leistungen wenigstens das Zeugnisgenügend besitzen. Ausserdem werden bedürftige Schüler durch leihweise Ueberlassung von Schulbüchern aus der Schülerhilfsbibliothek unterstützt.

Anträge auf Schulgelderlass sind vor den Zahlungsterminen an den Direktor zu richten, frühestens ein halbes Jahr nach Aufnahme des betr. Schülers.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Das Schulgeld beträgt jährlich 130 und wird vierteljährlich im voraus erhoben; doch bleibt es den Verpflichteten unbenommen, das Schulgeld für mehrere Vierteljahre oder für das. ganze Schuljahr im voraus zu entrichten. Das Schulgeld des ganzen Vierteljahres ist für jeden Schüler zu zahlen, welcher nicht spätestens am ersten Tage des Vierteljahres bei dem Leiter der Anstalt abgemeldet wird. Für die Erhebung des Schulgeldes ist nicht das Kalendervierteljahr, sondern das Unterrichtsvierteljahr massgebend, dergestalt, dass die Vierteljahre mit der Wieder- aufnahme des Unterrichts nach den Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien beginnen.

Die schon im Jahre 1905 für die Anstalt genehmigte und jetzt für alle höheren Schulen vorgeschriebene Kurzstunde gestattet es, den Nachmittagsunterricht auf die Klasse IV bis IIb zu beschränken und den Vormittagsunterricht so zeitig zu schliessen, dass die Schüler der Klasse VI und V täglich, die der höheren Klassen zweimal in der Woche gegen ½ 1 Uhr den Heimweg bezw. die Rückfahrt antreten können, an den übrigen Tagen kurz nach ½ 4 Uhr.

Die Ferienordnung für das Jahr 1915/16 ist:

Ostern 1915: Mittwoch, den 31. März bis Donnerstag, den 15. April. Pfingsten: Freitag, den 21. Mai bis Dienstag, den 1. Juni. Sommer: Freitag, den 16. Juli bis Dienstag, den 17. August. Michaelis: Sonnabend, den 2. Oktober bis Donnerstag, den 14. Oktober. Weihnachten: Mittwoch, den 22. Dezember bis Dienstag, den 4. Januar 1916. Ostern 1916: Freitag, den 14. April bis?

Die Aufnahmeprüfung findet am Sonnabend, den 27. März, 8 Uhr früh statt, damit besonders die künftigen Sextaner in Ruhe und Seelenfrieden die Osterferien geniessen können. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich an den Unterzeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten:

1. einem Impfschein; bei denen, welche des 12. Lebensjahr überschritten haben, einen Schein über die Wiederimpfung;

2. einer standesamtlichen Geburtsurkunde; Auszug aus dem Geburtsregister, Geburtsschein oder Familienstammbuch;

3. einem Arbeitszeugnis von der zuletzt besuchten Schule bezw. einem Zeugnis der Privatlehrer.