Jahrgang 
1911
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VI. Stiftungen und Unterstützungen.

Die Anstalt besitzt keine Stiftungen.

Von dem Schulgeld werden zehn Prozent der Gesamt-Solleinnahme an bedürftige Schüler vergeben. Ein ganzer oder teilweiser Erlass kann aber vorschriftsmässig nur solchen Schülern gewährt werden, die die Anstalt mindestens ein halbes Jahr besucht haben und im Betragen und Fleiss wenigstens das Zeugnisgut, in den Leistungen wenigstens das Zeugnisgenügend be- sitzen. Ausserdem werden bedürftige Schüler durch leihweise UÜberlassung von Schulbüchern aus der Schülerhilfsbibliothek unterstützt.

Anträge auf Schulgelderlass sind vor den Zahlungsterminen an den Direktor zu richten, frühestens ein halbes Jahr nach Aufnahme des betr. Schülers.

VII. Mitteilungen an die Sehüler und deren Eltern.

Die hiesige Anstalt ist den Vollanstalten gleichgestellt. Jeder von hier abgehende Schüler muss ohne Prüfung in die entsprechende Klasse eines Realgymnasiums bis Obersekunda auf- genommen werden. Für die prüfungslose Aufnahme in die unteren Klassen des Gymnasiums bis Untertertia ist Bedingung die Zensurgenügend im Lateinischen.

Das Schulgeld beträgt jährlich 130 und ist in vierteljährlichen Raten an den vom Direktor bestimmten Terminen im voraus zu zahlen.

Um den Besuch der Anstalt aus den umliegenden Orten zu erleichtern, ist die Unterrichts. zeit so gelegt, dass die jüngeren Schüler gegen 2 Uhr, die älteren gegen 4 Uhr wieder zu Hause sein können.

Um das Zusammenwirken von Schule und Haus zu erleichtern, haben sämtliche Lehrer der Anstalt Sprechstunden bestimmt, in denen sie den Eltern Auskunft und Rat zu erteilen bereit sind. Ein Plan der Sprechstunden ist im Flur des Schulhauses ausgehängt. Auskunft über die Schul- leistungen der Schüler können am besten nach vorheriger Anmeldung des Besuches gegeben werden.

Die Gefahren, welche der Jugend durch die Schmutz- und Schundliteratur drohen, sucht auch die Schule möglichst zu bekämpfen. Sie kann das aber nur, wenn sie sich der Unterstützung und Mitwirkung des Elternhauses erfreut. Die Eltern müssen die Lektüre der Kinder sorgfältig überwachen und den heimlichen Vertrieb, der durch die äussere Ausstattung vielfach schon ge- kennzeichneten minderwertigen oder schädlichen Schriftwerke verhindern. Das können sie um so leichter, als die Anstalt, wie schon ein Blick in den fünften Abschnitt dieses Jahresberichts zeigt, eine gut unterhaltene Schülerbibliothek besitzt, aus der sämtliche Altersklassen wöchentlich mit passendem Lesestoff versehen werden können. Ausserdem sind der Direktor und die Lehrer der Anstalt stets bereit, den Eltern bei der Anschaffung von Büchern Rat zu erteilen und Listen von guten Werken für jede Altersstufe zur Auswahl zu übergeben.

Die Ferien sind für das Jahr 1911/12 wie folgt festgesetzt:

Osterferien: Donnerstag, den 6. April bis Mittwoch, den 19. April. Pfingstferien: Samstag, den 3. Juni bis Montag, den 12. Juni. Sommerferien: Samstag, den 22. Juli bis Montag, den 21. August. Herbstferien: Sonntag, den 8. Oktober bis Mittwoch, den 18. Oktober.

Weihnachtsferien: Freitag, den 22. Dezember bis Mittwoch, den 3. Januar 1912.

(Immer einschliesslich der genannten Tage.)

Schluss des Schuljahres 1911/12: Samstag, den 30. März 1912.