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VI. Stiftungen und Unterstützungen.
Besondere Stiftungen besitzt unsere Anstalt bisher leider nicht. Ich möchte daher die reichen und vermögenden Einwohner Biedenkopfs und der Nachbarorte herzlichst bitten, bei freudigen Gelegenheiten in der Familie unserer Schule, die doch eine der wichtigsten Lebensadern der Stadt ist, wohlwollend zu gedenken. Ebenso die Eltern derjenigen Schüler, welche hier bei uns die Einjährig-Freiwilligen-Prüfung bestanden haben.
Jede Gabe wird dankbar und mit Freuden angenommen, um dann Verwendung zu finden bei der Unterstützung von Schülern, denen das Schicksal wohl gute Geistesgaben und edle Charakter- eigenschaften verliehen, sie aber in bezug auf Geld und Gut stiefmütterlich behandelt hat.
Von dem Schulgeld werden zehn Prozent der Gesamt-Solleinnahme an Freistellen für bedürftige Schüler vergeben. Ein ganzer oder teilweiser Erlass kann aber vorschriftsmässig nur solchen Schülern gewährt werden, welche die Anstalt mindestens ein halbes Jahr besucht haben, und die im Betragen und Fleiss wenigstens das Zeugnis„gut“, in den Leistungen wenigstens das Zeugnis„genügend“ besitzen. Ausserdem werden bedürftige Schüler durch leihweise Uberlassung von Schulbüchern aus der Schülerhilfsbibliothek unterstützt.
Anträge auf Schulgelderlass sind vor den Zahlangsterminen an den Direktor zu richten, frühestens ein halbes Jahr nach Aufnahme des betr. Schülers.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Die Anstalt ist den Vollanstalten in der Art gleichgestellt, dass jeder von hier abgehende Schüler in die entsprechende Klasse des Realgymnasiums bis Obersekunda ohne Prüfung auf- genommen werden muss; ebenso in die unteren Klassen bis Untertertia des Gymnasiums, wenn die Zensur im Lateinischen genügend ist.
Das Schulgeld beträgt jährlich 110 Mark und ist in vierteljährigen Raten an den vom Direktor bestimmten Terminen im voraus zu zahlen.
Um den Besuch der Anstalt aus den Orten der Umgegend zu erleichtern, ist die Unterrichts- zeit so gelegt, dass die jüngeren Schüler gegen 2, die älteren gegen 4 Uhr wieder zu Hause sein können.
Das neue Schuljahr beginnt mit der Prüfung der neueintretenden Schüler am Montag, den 27. April, vormittags 10 Uhr. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich an den Herrn Direktor Esau zu richten. Ihnen müssen folgende Zeugnisse beigefügt werden:
1. ein Impfschein. Bei denen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, ein Schein über die Wiederimpfung;
2. eine standesamtliche Geburtsurkunde, Auszug aus dem Geburtsregister, Geburtsschein oder Familienstammbuch;
3. ein Abgangszeugnis von der zuletzt besuchten Schule, bezw. ein Zeugnis der Privatlehrer.


